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Trinkwasserverordnung (ZertVerwV)

Dr. Oliver Elzer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Das Thema "Trinkwasserverordnung" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.6.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S/2.

1 Normengeschichte

Die Trinkwasserverordnung[1] stammt aus dem Jahr 1975.[2] Sie trat im Januar 1976 in Kraft. Ihre Ermächtigungsgrundlage, § 11 Abs. 2 Satz 1 des früheren Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz – BSeuchG), gestattete es dem Bundesminister für Gesundheit durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welchen Anforderungen u. a. Trinkwasser entsprechen muss. Diese erste Fassung wurde im Jahr 1986 reformiert, um die Richtlinie des Rates zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (80/777/EWG) bzw. die Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (80/778/EWG) vom 15.7.1980 in deutsches Recht umzusetzen. Da Trinkwasser ein Lebensmittel ist und damit auch den Bestimmungen des LMBG[3] unterlag, stützten sich die Änderungen auch auf den früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 LMBG.[4]

 

Umsetzung europäischen Rechts

Die Trinkwasserverordnung dient damit seit Langem auch dem Zweck, europäisches Recht umzusetzen – derzeit der (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TW-RL).[5] Aus diesem Grund sind ihre Vorschriften teilweise "richtlinienkonform" auszulegen.

Nach kleineren Ergänzungen wurde die Trinkwasserverordnung erstmals im Jahr 2001 vollständig neu gefasst.[6] Diese Veränderung diente dem Zweck, die Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (98/83/EG) vom 3.11.1998 in deutsches Recht umzusetzen. Der Gesetzgeber versuchte, die V...

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