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Telearbeitsplatz / 1.2 Andere Begriffe für abhängige Erwerbstätigkeit außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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1.2.1 Mobile Arbeit

Mobile Arbeit bezeichnet das Arbeiten an beliebigen Orten, unabhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter dort aus tätigkeitsbezogenen oder im weitesten Sinne privaten Gründen aufhält. Mobiles Arbeiten kann danach sowohl in Räumen des Arbeitgebers stattfinden (aber außerhalb eines persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes) als auch zu Hause (aber ohne die Kennzeichen der Telearbeit: dem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz und eine entsprechende vertragliche Regelung), v. a. aber auch unterwegs, z. B. während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Hotel, beim Kunden oder einfach an einem Ort der Wahl.

Weil es erst durch die digitale Vernetzung umfassend möglich geworden ist, von zu Hause oder unterwegs für den Arbeitgeber tätig zu sein, wird unter mobiler Arbeit i. d. R. die Arbeit mit (meist mobilen) Bildschirmgeräten (Notebook, Smartphone usw.) verstanden.

1.2.2 Homeoffice

Homeoffice bezeichnet formal mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers, wird aber umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt, manchmal auch unkorrekt als ein synonymer Begriff für Telearbeit. Die Arbeitsstättenverordnung von 2016 hat den Begriff Homeoffice allerdings nicht aufgenommen und spricht von Telearbeit.

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 erfuhr der Begriff Homeoffice spontan eine sehr große Verbreitung und wurde aus Infektionsschutzgründen plötzlich für eine große Zahl von Beschäftigten Teil der Arbeitswirklichkeit. Echte Telearbeitsvereinbarungen konnten, wo nicht bereits zuvor vorhanden, wegen der fehlenden Vorlaufzeit beim Ausbruch der Pandemie kaum getroffen werden, sodass für dieses Phänomen der Begriff Telearbeit richtigerweise nicht zu verwenden war.

 
Wichtig

Überblick über Formen betriebsstättenfernen Arbeite...

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