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Strahlenexponierte

Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
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Zusammenfassung

 
Begriff

Beruflich strahlenexponierte Personen sind, kurz gesagt, alle Personen, die in Strahlenschutzbereichen aus betrieblichen Gründen oder im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses tätig werden. Sie unterliegen besonderen Schutzmaßnahmen wie etwa ärztlichen Kontrollen, haben aber auch Pflichten wie das Tragen von Schutzkleidung oder die Duldung von messtechnischen Vorgängen bei der Ermittlung der Körperdosis.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

U. a. § 71 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), §§ 78 und 79 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

1 Was für Kategorien von beruflich strahlenexponierten Personen gibt es?

Primäre Schutzmaßnahme für strahlenexponierte Personen ist die Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung auf vertretbare Werte. Als "vertretbare Werte" werden Dosen angesehen, die zu einem Strahlenrisiko führen, das mit den konventionellen Unfallrisiken bei der Berufsausübung vergleichbar ist. Dazu kommt als sekundäre Schutzmaßnahme die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt diese Maßnahmen im Kap. 6 "Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten". Dazu werden zunächst im § 71 "Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen" die beruflich strahlenexponierten Personen je nach der Höhe der möglichen Strahlenexposition und daraus folgend der Art der Schutzmaßnahmen in 2 Kategorien A und B eingeteilt.

Als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A gelten alle Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv erhalten können.

Als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B werden alle Personen eingestuft, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten können, ohne in die Kategorie A zu fallen.

Zur messtechnischen Überwachung der Strahlenexposition muss an Pers...

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