Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Strahlenexponierte

Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Beruflich strahlenexponierte Personen sind, kurz gesagt, alle Personen, die in Strahlenschutzbereichen aus betrieblichen Gründen oder im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses tätig werden. Sie unterliegen besonderen Schutzmaßnahmen wie etwa ärztlichen Kontrollen, haben aber auch Pflichten wie das Tragen von Schutzkleidung oder die Duldung von messtechnischen Vorgängen bei der Ermittlung der Körperdosis.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

U. a. § 71 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), §§ 78 und 79 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

1 Was für Kategorien von beruflich strahlenexponierten Personen gibt es?

Primäre Schutzmaßnahme für strahlenexponierte Personen ist die Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung auf vertretbare Werte. Als "vertretbare Werte" werden Dosen angesehen, die zu einem Strahlenrisiko führen, das mit den konventionellen Unfallrisiken bei der Berufsausübung vergleichbar ist. Dazu kommt als sekundäre Schutzmaßnahme die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt diese Maßnahmen im Kap. 6 "Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten". Dazu werden zunächst im § 71 "Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen" die beruflich strahlenexponierten Personen je nach der Höhe der möglichen Strahlenexposition und daraus folgend der Art der Schutzmaßnahmen in 2 Kategorien A und B eingeteilt.

Als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A gelten alle Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv erhalten können.

Als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B werden alle Personen eingestuft, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten können, ohne in die Kategorie A zu fallen.

Zur messtechnischen Überwachung der Strahlenexposition muss an Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, die Körperdosis ermittelt werden.

Für den anzeigepflichtigen Betrieb eines Luftfahrzeugs muss die Einstufung von fliegendem Personal äquivalent in Kategorie A oder B erfolgen (§ 71 Abs. 2 StrlSchV).

 
Wichtig

Untersuchungen

Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A müssen jährlich von einem ermächtigten Arzt untersucht werden. Für Personen der Kategorie B gibt es dazu keine festen Regelungen, Vorsorgemaßnahmen können aber von der Behörde angeordnet werden.

2 Auf welche Werte ist die Dosis beruflich strahlenexponierter Personen begrenzt?

Die Dosisbegrenzung bei der Berufsausübung ist jetzt ein zentraler Punkt des StrlSchG. Im Lauf der Zeit sind diese Grenzwerte aus Vorsorgegründen immer wieder abgesenkt worden. Heute gelten die von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) 1990 empfohlenen und – in § 78 "Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen" – festgelegten Werte einer effektiven Dosis (Dosis) von 20 mSv im Kalenderjahr, das ist rund das 10-Fache der natürlichen Strahlenexposition. Die Behörde kann im Einzelfall 50 mSv zulassen. Aber auch dann dürfen in 5 aufeinander folgenden Jahren 100 mSv insgesamt nicht überschritten werden. Weitere detaillierte Grenzwerte gelten für die Organdosen.

Strengere Regelungen gelten für Personen unter 18 Jahren (gem. § 70 StrlSchV) und für gebärfähige Frauen. Für diese beträgt die über einen Monat kumulierte Höchstdosis an der Gebärmutter 2 mSv und für ein ungeborenes Kind 1 mSv während der gesamten Schwangerschaft (§ 78 Abs. 4 des StrlSchG)

Zusätzlich wird in § 77 StrlSchG die Berufslebensdosis auf 400 mSv begrenzt, wobei Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich sind.

3 Wie wird die Einhaltung der Dosisbegrenzung gewährleistet und nachgewiesen?

Um die Dosisgrenzwerte einhalten zu können und um diese Einhaltung auch nachzuweisen, sind messtechnische Maßnahmen vielfältiger Art erforderlich.

Dabei kann man unterscheiden zwischen der "buchhalterischen" Messung der Körperdosis direkt an der Person und den prophylaktischen Messungen im Arbeitsumfeld, die rechtzeitig vor erhöhten Strahlungswerten warnen sollen. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde, die die notwendigen Personendosimeter ausgibt und auswertet sowie Messstellen zur Inkorporationsmessung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bereithält.

Die Verpflichtung, Dosisgrenzwerte nicht zu überschreiten, ist in § 9 StrlSchG festgeschrieben.

 
Wichtig

Messung und Dokumentierung der Strahlenexposition

Die aus allen genannten Messungen resultierenden Werte sind "aufzuzeichnen" und die Aufzeichnungen so lange aufzubewahren, bis die jeweils überwachte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder mindestens 30 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit. Der Beschäftigte hat ein Recht darauf, seine Dosiswerte einzusehen. Auf Verlangen muss ihm vom Strahlenschutzverantwortlichen ein Dosimeter zur Verfügung gestellt werden, mit dem er seine Strahlenexposition selbst kontrollieren kann.

Die Aufzeichnungen sind spätestens mit dem 100. Jahr nach der Geburt der überwachten Person zu vernichten (§ 79 StrlSchG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)
    84
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    82
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    40
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    28
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    20
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    19
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    17
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    16
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    16
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    14
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    12
  • Zeitarbeit / 4.4 Übernahme in den Kundenbetrieb
    12
  • Arbeiten mit Druckluft / 3.2.1 Lärm durch Kompressoren
    11
  • Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen
    11
  • Sicheres Arbeiten an Aluminium-Schmelzöfen / 2.3 Gefahrstoffe
    11
  • Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter
    10
  • DGUV Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (bisher BGI/GUV-I 504-41) [zurückgezogen]
    10
  • Unterkünfte / 1.1 Unterkünfte auf Baustellen
    10
  • Explosionsschutz: Zündquellenbewertung
    9
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume / 2 Ausstattung und Pflege
    9
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe: Alles Wissenswerte zur DGUV-Empfehlung
MEV102039
Bild: MEV Verlag GmbH

Krebserzeugende und keimzellmutagene (erbgutverändernde) Stoffe sind in Deutschlands Betrieben weit verbreitet. Die Höhe und die Dauer der Exposition an einem bestimmten Arbeitsplatz entscheiden darüber, ob für die Tätigkeit die Vorsorge als Angebots- oder Pflichtvorsorge durchgeführt werden muss. 


Strahlenexponierte / 1 Was für Kategorien von beruflich strahlenexponierten Personen gibt es?
Strahlenexponierte / 1 Was für Kategorien von beruflich strahlenexponierten Personen gibt es?

Primäre Schutzmaßnahme für strahlenexponierte Personen ist die Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung auf vertretbare Werte. Als "vertretbare Werte" werden Dosen angesehen, die zu einem Strahlenrisiko führen, das mit den konventionellen ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren