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Fachkunde (Strahlenschutz)

Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
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Zusammenfassung

 
Begriff

Fachkunde im Strahlenschutz wird von der Strahlenschutzverordnung als Voraussetzung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen gefordert. Sie setzt sich aus einer geeigneten Ausbildung für das jeweilige Fachgebiet, praktischer Erfahrung und einer erfolgreichen Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zusammen. Die Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie
  • verschiedene Fachkunderichtlinien für den Strahlenschutz und Röntgenanwendungen

1 Wer braucht die Fachkunde?

Die StrlSchV misst der Fachkunde im Strahlenschutz eine hohe Bedeutung bei. Als Grundsatz gilt, dass bei jedem genehmigungspflichtigen Umgang eine fachkundige Person benannt werden muss. Fachkunde wird zunächst ausnahmslos von Strahlenschutzbeauftragten verlangt. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche, aus welchen Gründen auch immer, keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt, dann muss er selbst die Fachkunde besitzen. Darüber hinaus fordert die StrlSchV die Fachkunde u. a. bei:

  • Medizinphysik-Experten,
  • Ärzten, die die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten,
  • medizinisch-technischen Assistenten, wenn sie bei dieser Anwendung mitwirken,
  • ermächtigten Ärzten,
  • Aufsichtspersonen von Auszubildenden, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen,
  • technischem Personal beim Betrieb von anzeigepflichtigen Röntgenanlagen oder Störstrahlern,
  • anzeigebedürftigem Betrieb von Raumfahrzeugen,
  • aber auch bei Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.

2 Wie erwirbt man die Fachkunde?

Die erforderliche Fachkunde wird entweder in der hauptberuflichen Ausbildung, zum Beispiel zum Strahlenschutz-Assistenten BA (Berufsakademie), Strahl...

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