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Strahlenschutz

Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
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Zusammenfassung

 
Begriff

In Forschung, Technik und Medizin werden strahlenaussendende radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung aus anderen Quellen, wie beispielsweise die Röntgenstrahlung, in vielfältiger Weise nutzbringend eingesetzt. Diese Strahlung kann aber auch schädliche Wirkungen in Mensch und Umwelt hervorrufen, vor denen möglicherweise Betroffene geschützt werden müssen. Der diesem Zweck dienende Strahlenschutz erarbeitet als interdisziplinäre Wissenschaft aus Biologie, Medizin und Physik die Grundlagen unseres Wissens über die Auswirkungen und Risiken der ionisierenden Strahlung. Der operative Strahlenschutz setzt dieses Wissen in praktische Schutzvorschriften und -maßnahmen vor Ort um. Das Gleiche gilt für den Strahlenschutz bei der Anwendung nicht ionisierender Strahlung (NIR, Non-ionizing Radiation), wie Laser oder Mobilfunk. Der operative Strahlenschutz wird heute zunehmend als Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes angesehen und in diesen integriert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Strahlenschutz für ionisierende Strahlen wird im Wesentlichen durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Weiterhin gibt es zahlreiche, die praktische Umsetzung einzelner Vorschriften im Detail regelnde Richtlinien. Dazu kam in der Folge des Tschernobyl-Unfalls noch das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG).

1 Die Grundsätze des Strahlenschutzes

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) baut ihre Schutzempfehlungen auf 3 Grundsätze auf, die u. a. in Teil 2 Kapitel 1 der Strahlenschutzverordnung verankert sind.

(1) Der allgemeine Grundsatz der Rechtfertigung (§§ 2–4 StrlSchV): Demzufolge müssen alle Tätigkeiten, die mit einer Strahlenexposition verbunden sein können, unter Abwägung ihres "wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber möglichen gesun...

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