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Spielplatz im Wohnungseigentum

Alexander C. Blankenstein
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die erstmalige Anlegung eines Spielplatzes erfolgt in der Regel durch den teilenden Eigentümer bzw. Bauträger aufgrund einer entsprechenden Auflage in der Baugenehmigung. Einzelheiten wie Sandaustausch und Austausch von Spielgeräten sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • AG München, Urteil v. 8.11.2017, 485 C 12677/17 WEG: Der Begriff des "Ziergartens" ist nicht dahingehend auszulegen, dass damit eine Beschränkung auf das Anpflanzen "optisch erbaulicher" und "schmückender" Pflanzen verbunden ist und dass Kinder in dem Garten nicht spielen dürfen. Dürfen Kinder in diesem Bereich spielen, so kann grundsätzlich auch ein Spielgerät, wie insbesondere ein Trampolin aufgestellt werden.
  • LG Hamburg, Urteil v. 17.6.2015, 318 S 167/14: Soll ein Spielplatz als "Spielfläche für Kleinkinder" dienen, bedarf er aufgrund baurechtlicher Vorgaben einer Abgrenzung gegenüber Gefahrenquellen, wie z. B. Straßen. Ein Beschluss, einen den Spielplatz einfriedenden Zaun ersatzlos zu entfernen, kommt einer Entwidmung gleich und ist nichtig.
  • AG Bad Homburg, Urteil v. 14.11.2013, 2 C 1426/13: Die Errichtung eines Sandkastens und einer Schaukel im Bereich gemeinschaftlicher Außenflächen und nicht im Bereich eines Spielplatzes stellt eine bauliche Veränderung dar.

1 Mögliche Beschränkungen

In der Hausordnung oder auch in einer speziellen Spielplatzordnung kann mehrheitlich das Kinderspielen beschränkt werden (z. B. auf bestimmte Zeiten, Altersbegrenzung, Art der Nutzung ("kein Fußball") etc.). Das Spielbedürfnis der Kinder ist hier sorgfältig und einzelfallbezogen gegen das Ruhebedürfnis vor allem älterer Mitbewohner abzuwägen.

 
Hinweis

Spielen im "Ziergarten"

Der Begriff des "Ziergartens" ist nicht dahingehend auszulegen,...

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