Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sichtbarkeit der Sifa im Unternehmen / 6.2 Vorgesetzte überzeugen

Paul Weber
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Und nun setzen wir uns auf den Stuhl Ihres Vorgesetzten aus dem Erfahrungsbericht. Was könnte ihn interessieren? Was können Sie tun, um ihn zu überzeugen?

Unterscheiden wir an dieser Stelle doch einmal zwischen den Themengebieten, die für die meisten Führungskräfte permanent im Fokus stehen, und denen, die vielleicht nicht so offensichtlich sind und von daher auch nicht permanent betrachtet werden.

Blicken wir zunächst auf die sehr reduzierte betriebswirtschaftliche Formel: Umsatz – Kosten = Ertrag.

Das sind, denke ich, auf einen Blick die 3 entscheidenden Kennzahlen, an denen jedes Unternehmen gemessen wird und die somit auch im Fokus stehen. Die Arbeitssicherheit hat auf jede dieser 3 Kennzahlen einen ganz erheblichen Einfluss.

Aus dem Risiko-Blickwinkel betrachtet: Sollte ein Betriebsteil aufgrund von Arbeitsunfällen ins Stocken geraten oder sogar längere Arbeitsausfälle die Folge sein, wird der Umsatz des Unternehmens in Gefahr sein. Müssen beispielsweise in mitarbeiterintensiven Bereichen, wie der Produktion oder im Lager, Zeitarbeitsfirmen als Ersatz zum Einsatz kommen, werden die Kosten steigen. Bei Betriebsunterbrechungen kann ein Unternehmen in komplette Schieflage geraten. In jedem Fall wird der Ertrag des Unternehmens leiden.

Positiv formuliert, kann die Arbeitssicherheit zur Mitarbeitermotivation und somit zur Steigerung der Produktivität in einem Unternehmen entscheidend beitragen.

 
Praxis-Tipp

Führungskräfte haben häufig eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente

Da Führungskräfte in Unternehmen häufig eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in ihren Verträgen haben, ergibt sich für diese sogar noch ein höchst persönliches Interesse, die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen positiv zu gestalten. Nutzen Sie dies, um den Führungskräften die Notwendigkeit Ihrer Akt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • TRBS 3146/TRGS 746: Ortsfeste Druckanlagen für Gase / Anhang 1 Geometrische Darstellung der Bereiche mit möglicher Gefährdung durch akut toxische Gase der Kat. 1 bis 3
    1
  • Abwasserverordnung / B Allgemeine Anforderungen
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • DGUV Information 212-013: Hitzeschutzkleidung (bisher BGI/GUV-I 5167)
    0
  • DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen ( ... / 1. Gesetze, Verordnungen
    0
  • DGUV Vorschrift 53: Krane (bisher GUV-V D 6) / Anhang Bezugsquellenverzeichnis
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Thüringer Wassergesetz / §§ 20 - 24 Dritter Abschnitt Bewirtschaftung von Gewässern
    0
  • Triebfahrzeugführer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich
    0
  • Verordnung über elektromagnetische Felder / Anhang 2 (zu §§ 2, 3) Berücksichtigung von Immissionsbeiträgen anderer Anlagen
    0
  • Warum sollten vor der Einführung neuer PSA Trageversuche ... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
    0
  • Wassergesetz Hamburg / §§ 5 - 8 Abschnitt II: Sonstige Rechte und Pflichten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren