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Sicherheit und Gesundheit bei beruflichen Einsätzen in K ... / 9 Umgang mit sprengstoffverdächtigen Gegenständen

Dr. Silvester Siegmann, Prof. Bernhard Tenckhoff
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Sprengkörper können vielfach getarnt sein, z. B. als Brief, Paket, Geschenksendung, Koffer oder Aktentasche. Auf den ersten Blick wirken solche Gegenstände zunächst unverdächtig.

Folgende Merkmale sollten Ihr Misstrauen wecken:

  • Der Gegenstand ist nicht zuordenbar.
  • Adressen von Brief- oder Paketsendungen sind meist mit dem Zusatz "persönlich", "vertraulich" oder "eigenhändig" versehen.
  • Die Anschrift bzw. der Absender enthält Unstimmigkeiten/Fehler (z. B. ausgeschnittene Buchstaben).
  • Der Absender fehlt, ist unbekannt oder erkennbar falsch.
  • Die Briefsendung erscheint besonders schwer, steif und/oder dick.
  • Die Gewichtsverteilung ist auffallend ungleichmäßig.
  • Die Briefsendung fühlt sich ungewöhnlich weich an (Sprengpulver).
  • Die Sendung weist "Fettflecken" auf (Sprengstoffe können "schwitzen").
  • Die Sendung ist besonders sorgfältig verschlossen (Klebeband, Verschnürung).
  • Teile der Verschnürung führen in das Innere der Sendung.
  • Aus der Sendung ragt "etwas" heraus.

Auf jeden Fall sollten Sie Ruhe bewahren. Im Zweifelsfall sind – wenn möglich – durch Nachfrage beim Absender verdächtige Umstände zu klären. Gehen Sie vorsichtig mit dem Gegenstand bzw. der Sendung um. Jede Einwirkung auf den Gegenstand sollte unterbleiben. Die Sendung darf nicht geöffnet werden und ist vorsichtig abzulegen. Der Ablageort sollte nicht in der Nähe potenzieller Zündquellen liegen. Die Benutzung von elektronischen Geräten (v. a. schnurlose Telefone, Funkgeräte, PC, Fotoblitzgeräte) im Umfeld des Gegenstandes muss unterbleiben. Der Gefahrenbereich ist zu räumen; er sollte weiträumig bemessen und abgesperrt werden.

Das Vorkommnis sollte unverzüglich den verantwortlichen Stellen, z. B. Polizei, Sicherheitsdienst, Werkschutz, Vorgesetzten, gemeldet werden.

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