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Schutztrennung, Schutzkleinspannung

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Kommt es bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen zu Fehlerfällen an handgeführten elektrischen Betriebsmitteln, besteht Lebensgefahr. Daher dürfen in Räumen mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder sonstigen Bereichen mit leitfähiger Umgebung nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel betrieben werden, die mit der Schutzmaßnahme Schutztrennung, Schutzkleinspannung oder Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung betrieben werden. Eine Ausnahme bilden Handleuchten, die in Behältern und engen Räumen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden dürfen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist Abschn. 4.10 DGUV-R 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen".

1 Lebensgefahr bei begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung

Wenn Arbeiten in Bereichen durchgeführt werden, die eine leitfähige Umgebung haben (Rohrleitung, Behälter, Kessel, Tank, Fahrzeug, Stahlgerüst usw.), kann es vorkommen, dass in diesen Bereichen nur eine begrenzte Bewegungsfreiheit besteht. Begrenzte Bewegungsfreiheit besteht, wenn Arbeiten in Zwangshaltung durchgeführt werden müssen (z. B. angelehnt, liegend, sitzend, kniend).

Beim Betreiben von elektrischen Betriebsmitteln in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder in sonstigen leitfähigen Bereichen kommt es zu einer erhöhten elektrischen Gefährdung. Bei der Arbeitsausführung steht der Beschäftigte teilweise großflächig mit dem Körper zu leitfähigen Teilen der Umgebung in Berührung. Der Widerstand des menschlichen Körpers beträgt im Mittel 1.000 Ω. Bei einer Spannung von 230 V würde im Fehlerfall bei 1.000 Ω ein Strom von 230 mA fließen. 230 mA machen einen Unfall mit Todesfolge wahrscheinlich. Je länger der Strom fließen kann, um so wahrscheinlicher wird dies. Schon bei einem dauernden Stromfluss von 230 mA ab ca. 1 Sekunde sind die möglichen Folgen...

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