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REACH und Kandidatenstoffe / Zusammenfassung

Prof. Dr. Dirk Bunke
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Überblick

Für produzierende Unternehmen ist es wichtig, dass ihnen ihre Rohstoffe auch mittel- und langfristig zur Verfügung stehen. Bei einer besonderen Gruppe von Stoffen ist dies nicht gesichert: den REACH-Kandidatenstoffen. Sie haben so problematische Eigenschaften, dass vom Gesetzgeber ihr schrittweiser Ersatz vorgesehen ist – sofern bessere Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren technisch möglich und ökonomisch tragbar sind. In diesem Fachbeitrag geht es um diese Stoffe. Was zeichnet sie aus? Warum ist ihr Ersatz sinnvoll? Wie finden Unternehmen heraus, ob sie solche Stoffe bewusst einsetzen oder sie über die eingekauften Erzeugnisse zu ihnen kommen?

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die europäische Chemikaliengesetzgebung REACH (1907/2006/EG) fordert von Stoff-Herstellern und -Importeuren den Nachweis, dass ihre Stoffe sicher verwendet werden können. Das ist Aufgabe der Registrierung. Zusätzlich prüfen die Behörden, ob von einzelnen Stoffen unannehmbare Risiken ausgehen. Ist dies der Fall, kann der Gesetzgeber Beschränkungen für diese Stoffe erlassen, oder eine Zulassungspflicht festschreiben. Im letzten Fall ist eine weitere Verwendung nur noch möglich, wenn für den Stoff erfolgreich ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde.

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