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Nachhaltigkeit: Risiken und Chancen unternehmensbezogene ... / 3.1 Kategorien von Unternehmen

Dr. Manuel Schütt, Ass. jur. David von Varendorff
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Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht stimmt mit der EU-Gesetzgebung überein, die in verschiedenen Richtlinien ein kompliziertes System von Unternehmenskategorien und -abstufungen entwickelt hat, an das verschiedene Rechtswirkungen angeknüpft werden.

3.1.1 Unternehmenskategorien nach europäischem Recht

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Unternehmenskategorien geht auf die sog. "Rechnungslegungsrichtlinie" zurück.[1] Einerseits unterscheidet die Rechnungslegungsrichtlinie begrifflich zwischen Unternehmen im öffentlichen Interesse und sonstigen Unternehmen.[2]

Unternehmen im öffentlichen Interesse sind

  • Unternehmen, die unter das Recht eines Mitgliedstaates fallen und deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates zugelassen sind oder
  • Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und alle anderen Unternehmen, die von Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden.

Andererseits definiert die Richtlinie verschiedene Kategorien von Unternehmen und Unternehmensgruppen nach Bilanzsumme, Nettoumsatzerlös und durchschnittlicher Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres, die kumulativ vorliegen müssen, um die jeweilige Kategorie zu erfüllen.[3] Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte am 17.10.2023 noch einmal angepasst.[4] Aus Gründen der Inflationsbereinigung war eine Anhebung um 25 % erforderlich.[5]

 

Übersicht: Kategorien von Unternehmen (Europäische Union)

  Große Unternehmen bzw. Gruppen[6] Mittlere Unternehmen bzw. Gruppen[7] Kleine Unternehmen bzw. Gruppen[8] Kleinstunternehmen[9]
Bilanzsumme > 25 Mio. EUR < / = 25 Mio. EUR < / = 5 Mio. EUR < / = 450.000 EUR
Nettoumsatzerlös > 50 Mio. EUR < / = 50 Mio. EUR < / = 10 Mio. EUR < / = 900.000 EUR
Durchschnitt: Beschäftigte pro Geschäftsjahr > 250 < / = 250 < / = 50 < / = 10
[1] RL (EU), 2013/34, abruf...

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