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Löschwasser-Rückhaltung

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Werden im Unternehmen Gefahrstoffe gelagert, so können sie im Brandfall mit dem Löschwasser in die Umwelt (Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer) gelangen, wenn keine geeigneten Rückhalteeinrichtungen mit ausreichendem Fassungsvermögen vorhanden sind.

Einrichtungen zur Löschwasser-Rückhaltung sind wesentlicher Teil des Brandschutzes. Ortsfeste Einrichtungen sind Becken, Gruben oder Behälter, Räume, Flächen oder Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen. Mobile Einrichtungen sind Auslaufsperren und Barrierensysteme, sie können auch gegen das Eindringen von Hochwasser verwendet werden.

Rückhalteeinrichtungen müssen mindestens so lange dicht sein, bis das aufgefangene Löschwasser ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

Gefahrstoffe können wassergefährdend sein und werden dann in 3 Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Das erforderliche Fassungsvermögen von Löschwasser-Rückhalteanlagen hängt im Wesentlichen vom Gefährdungspotenzial der gelagerten Stoffe ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften sind relevant:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien der Länder "Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe" (LöRüRL)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

1 Betrieblicher Brandschutz

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Beim Lagern von Gefahrstoffen müssen wirksame Brandschutzmaßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Auch in Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle sind grundsätzlich Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen erforderlich. Bei Bränden wird in d...

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