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Instandhaltung

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Zusammenfassung

 
Begriff

Instandhaltung ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technische Einheit, Anlage). Ihr Ziel ist die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands oder der Rückführung in diesen, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind TRBS 1112 "Instandhaltung", bei besonderen Gefährdungen durch Gefahrstoffe einschließlich Explosionen zusätzlich TRGS 400 sowie TRBS 1112 Teil 1 und DGUV-I 209-015 "Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen".

1 Grundelemente der Instandhaltung

Die wichtigsten Begriffe werden in DIN EN 13306:2018-02 erläutert (Abb. 1). Aber auch die TRBS 1112 "Instandhaltung" enthält Begriffsbestimmungen. Danach ist Instandhaltung die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands oder der Rückführung in diesen, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Nach DIN 31051 (Neufassung Juni 2019) kann die Instandhaltung in folgende 4 Grundelemente eingeteilt werden:

Abb. 1: Instandhaltungsarbeiten nach DIN EN 13306 "Grundlagen der Instandhaltung"

  • Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung;
  • Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats;
  • Instandsetzung: Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen;
  • Verbesserung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie der Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne ihre ursprüngliche Funktion zu ändern.

2 Ziele der Instandhaltung

Instandhaltungsarbeiten sind aus Gründen der Erhaltung der Betriebssicherheit und zur Vorbeugung von Ausfällen an Anlagen, Arbeits- und Betriebsmitteln erforderlich, z. B. um Produktionsunterbrechungen oder Versorgungsproblemen vorzubeugen.

Weitere Ziele können sein:

  • Erhöhung und optimale Nutzung der Lebensdauer von Arbeits- und Betriebsmitteln;
  • Verbesserung der Betriebssicherheit;
  • Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit;
  • Optimierung von Betriebsabläufen;
  • Reduzierung von Störungen;
  • Vorausschauende Planung von Kosten.

Im Laufe der Zeit verlieren technische Arbeitsmittel durch Abnutzung und Korrosion teilweise oder ganz ihre Funktionsfähigkeit. Dabei können auch sicherheitstechnisch bedenkliche Zustände auftreten.

Aufgabe der Instandhaltung ist es daher, durch regelmäßige Maßnahmen die Betriebs- und Arbeitssicherheit einer Maschine oder einer Anlage zu gewährleisten. Dazu gehören auch die in vielen technischen Regelwerken geforderten wiederkehrenden Prüfungen, die gem. BetrSichV bei Arbeitsmitteln durch befähigte Personen erfolgen müssen.

Die Hersteller von Maschinen und Anlagen legen in Betriebsanleitungen Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen fest, um den betriebs- und arbeitssicheren Zustand dauerhaft zu gewährleisten. Durch die Instandhaltung wird insofern auch ein besonderer Beitrag für die Sicherheit technischer Arbeitsmittel geleistet.

3 Instandhaltungsarten

Wartungsarbeiten sollten vorbeugend in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Dafür ist je nach Schwierigkeitsgrad der Arbeiten ausgebildetes Fachpersonal erforderlich. Ziel der Wartung ist es, eine möglichst lange Lebensdauer und einen geringen Verschleiß der gewarteten Objekte zu gewährleisten.

Wartung von technischen Objekten umfasst z. B. das Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder Wasser) und planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen (z. B. Filter oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende Lebensdauer offensichtlich oder gemäß Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungsintervall.

Unter einer Inspektion versteht man eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle oder Prüfung. Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands, z. B. eines Arbeits- oder Betriebsmittels.

Nach § 4 BetrSichV muss jeder Arbeitgeber die nach den allgemeinen Grundsätzen § 4 Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss er nach § 3 BetrSichV für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen (als eine Form der Inspektion) ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, die die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsm...

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