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Innovationsfonds / 2.1 Neue Versorgungsformen

Yvonne Ehrmann
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Der Gemeinsame Bundesausschuss fördert neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Vorhaben erfolgt. Förderkriterien sind insbesondere:

  • Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz,
  • Behebung von Versorgungsdefiziten,
  • Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen,
  • interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle,
  • Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen,
  • Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen,
  • Evaluierbarkeit.
 
Hinweis

Kein Anspruch auf Förderung

Förderfähig sind nur diejenigen Kosten, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind. Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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