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Holzschutzmittel

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Holzschutzmittel sollen den Befall von Holz und Holzwerkstoffen durch Pilze bzw. Insekten verhindern oder bekämpfen. Es gibt holzverfärbende (Bläuepilze) und holzzerstörende (Pilze und Insekten) Organismen.

Zum Einsatz kommen Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die zu den Biozidprodukten gehören, es gilt das Minimierungsgebot. Je nach Anwendungszweck und Verfahren werden unterschiedliche Holzschutzmittel verwendet. Sie enthalten häufig Bor, Chrom, Kupfer, Ammoniumverbindungen oder Kombinationen aus diesen Stoffen. Angewendet werden auch Fungizide oder Insektizide in organischen Lösemitteln oder wässriger Lösung.

Holzschutz für tragende und aussteifende Bauprodukte und Bauteile ist Pflicht. Dabei sind bauliche Maßnahmen und geeignete Holzarten vorrangig anzuwenden. Bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel sind im Holzschutzmittelverzeichnis aufgeführt, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben und jährlich aktualisiert wird.

Beschichtungsstoffe ohne biozide Wirkstoffe, Mittel gegen Vergrauung durch UV-Licht oder gegen Flecken, Staub und Schmutz gehören nicht zu den Holzschutzmitteln. Verwendet werden z. B. Lasuren, Öle oder Wachse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den Umgang mit Holzschutzmitteln sind v. a. grundlegend:

  • Chemikaliengesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – "Biozid-Verordnung"
  • DIN 68800, Teile 1–4 "Holzschutz"
  • DGUV-I 209-043 "Holzschutzmittel – Handhabung und sicheres Arbeiten"
  • DIN EN 335 "Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten"
  • Weitere Normen zu Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten, u. a. DIN EN 460, 350, 351, 599

1 Holzschutz

Als organischer Stoff kann Holz von Insekten und Pilzen befallen und zerstört werden. Maßn...

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