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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fertighaus

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Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Wird ein Fertighaus vom Hersteller seinem > Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen, ist die Differenz zwischen dem Endpreis am Abgabeort und dem Kaufpreis ein geldwerter Vorteil, der als Sachbezug zum stpfl > Arbeitslohn gehört (BFH 115, 98 = BStBl 1975 II, 383). § 8 Abs 3 EStG ist anwendbar (> Rabatte Rz 55 ff). Ist die Verbilligung mit der Auflage verbunden, das Fertighaus von den Kunden des > Arbeitgeber als Musterhaus besichtigen zu lassen, mindert dies den geldwerten Vorteil nicht ohne Weiteres (EFG 1979, 122; > Sachbezüge Rz 47). Auch ein Vor- und Wiederkaufsrecht des ArbG rechtfertigt keine Wertminderung (EFG 1979, 121). Zu weiteren Hinweisen > Grundstück.

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