Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gestattungsvereinbarung: Was gilt bei Mängeln bei der Durchführung?

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Leitsatz

Macht ein Wohnungseigentümer von einer Gestattungsvereinbarung Gebrauch, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Schaden ersetzt verlangen, was dem Zustand entsprochen hätte, der bei einem ordnungsmäßigen Ausbau bestanden hätte.

2 Normenkette

§ 20 Abs. 1 WEG; § 280 Abs. 1 BGB

3 Das Problem

In den Jahren 2014 und 2015 macht B von ihrem Recht aus einer Gestattungsvereinbarung Gebrauch, das Dachgeschoss auszubauen. Diese Vereinbarung lautet: "Die Sondereigentumseinheit Nr. 92 im Dachgeschoß ist nicht ausgebaut; durch Ausbau und Unterteilung in mehrere selbständige Wohnungseigentumseinheiten werden unter Umständen später weitere Wohnungen geschaffen.(…) Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, die Durchführung der Ausbauarbeiten und die erforderlichen Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum zu dulden. (….) Die Kosten der Ausbauarbeiten, die Wiederherstellung des in Anspruch genommenen Gemeinschaftseigentums hat der jeweilige Sondereigentümer der neu entstehenden Einheiten zu tragen. Alle das Gemeinschaftseigentum berührenden Baumaßnahmen dürfen jedoch nur von Fachfirmen ausgeführt werden (…) Etwa durch den Ausbau entstehende Schäden sind der Eigentümergemeinschaft bzw. den einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümern zu ersetzen." Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen B wegen Mängeln, die im Zuge des Ausbaus und der Aufstockung des Dachgeschosses am gemeinschaftlichen Eigentum verursacht worden sein sollen.

4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei nach § 9a Abs. 2 WEG berechtigt, den Schadensersatz geltend zu machen. Er beruhe auf §§ 280, 249 BGB i. V. m. der Gestattungsvereinbarung. B sei verpflichtet, die durch den Ausbau entstehenden Schäden zu ersetzen. Diese Verpflichtung beruhe auf der Gestattungsvereinbarung. Der Inhalt des zu ersetzenden Schadens bestimme sich nach § ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Energiewirtschaftsgesetz / § 50a [vom 12.07.2022 bis 31.03.2024]
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch unterstützt Sie optimal bei der Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK und bei den komplexen Aufgaben in der WEG-Verwaltung. Es enthält über 500 Fragen mit zahlreichen Lösungsmöglichkeiten zu allen relevanten Rechtsgebieten in Form eines Multiple-Choice-Tests, wie sie zumeist bei den schriftlichen Prüfungen verwendet werden.


KG Berlin 24 W 8820/98, 24 W 2976/99
KG Berlin 24 W 8820/98, 24 W 2976/99

  Entscheidungsstichwort (Thema) Folgereparaturen bei erlaubtem Dachgeschossausbau. Wohnungseigentumssache  Leitsatz (amtlich) 1. Mit Abschluss des nach der Teilungserklärung gestatteten Dachgeschossausbaues ist insgesamt Gemeinschaftseigentum an den ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren