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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 1.2.6 Kreditkonditionen

Jörg Wilde
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Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Für langfristige Darlehen stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung:

  • bis zu 10 Jahre bei 1 bis höchstens 2 Tilgungsfreijahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende,
  • bis zu 20 Jahre bei 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren,
  • bis zu 30 Jahre bei 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren.

Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Wird ein endfälliger Kredit vereinbart, werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.

Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird der Kredit in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Es können außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, allerdings wird hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nur in Höhe des gesamten ausstehenden Kreditbetrags möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Die Auszahlungsquote beträgt 100 % des zugesagten Betrags. Der Kredit kann in einer Summe oder in auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Zusage. Die Abrufrist für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge kann ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden. Allerdings wird für noch nicht abgerufene Kreditbeträge ab dem 13. Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.

 

Zinszuschlag droht bei nicht rechtzeitigem Abruf

Die jeweils abgerufenen Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden. Wird diese Frist überschritten, ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.

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