Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Flucht- und Rettungswege im Betrieb

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Im Notfall, z. B. bei einem Brand, muss sichergestellt sein, dass Personen ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Ebenso müssen Rettungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang möglich sein. Dazu gibt es besondere Anforderungen an die Wege, mit denen ein Gebäude und seine einzelnen Bereiche erschlossen sind. Wie diese Anforderungen im Detail aussehen, hängt von der Beschaffenheit und der Art der Nutzung eines Gebäudes ab und ist daher auch vom Einzelfall abhängig. Bei allen Fragen der Sicherheit auf Flucht- und Rettungswegen ist zu berücksichtigen, dass sie oft behördlich genehmigungsrelevant sind. Auf jeden Fall müssen die betrieblich Verantwortlichen dafür sorgen, dass Flucht- und Rettungswege bei allen Betriebszuständen sicher nutzbar sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Baurechtlich ist der Begriff "Rettungsweg" in den Bauordnungen der Länder verankert. In § 33 Musterbauordnung ist u. .a. der Grundsatz festgelegt, dass für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum (das ist i. S. des Baurechts ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist) wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten in jedem Geschoss mindestens 2 voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein müssen. In kleineren Gebäuden kann der zweite Rettungsweg die Anleitermöglichkeit für die Feuerwehr sein, in größeren Gebäuden und solchen besonderer Art und Nutzung gibt es detaillierte Anforderungen an die Beschaffenheit von Rettungswegen, die dann beide durch die Gebäudenutzer selbstständig begehbar sein müssen.

Im Arbeitsstättenrecht wird stattdessen der Begriff "Fluchtwege" verwendet. Fluchtwege müssen entsprechend der Nutzung, Ausstattung und Größe des Gebäudes sowie der höchstmöglichen Personenzahl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / B Allgemeine Anforderungen
    1
  • TRBS 3146/TRGS 746: Ortsfeste Druckanlagen für Gase / Anhang 1 Geometrische Darstellung der Bereiche mit möglicher Gefährdung durch akut toxische Gase der Kat. 1 bis 3
    1
  • Arbeit 4.0 – Betriebsärzte begleiten den Wandel der Arbe ... / 3.7 Betriebliche Gesundheitsförderung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • DGUV Information 212-013: Hitzeschutzkleidung (bisher BGI/GUV-I 5167)
    0
  • DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen ( ... / 1. Gesetze, Verordnungen
    0
  • DGUV Vorschrift 53: Krane (bisher GUV-V D 6) / Anhang Bezugsquellenverzeichnis
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Thüringer Wassergesetz / §§ 20 - 24 Dritter Abschnitt Bewirtschaftung von Gewässern
    0
  • Triebfahrzeugführer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich
    0
  • Wassergesetz Hamburg / §§ 5 - 8 Abschnitt II: Sonstige Rechte und Pflichten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Warum müssen Fluchtwege gekennzeichnet sein?
Warum müssen Fluchtwege gekennzeichnet sein?

Zusammenfassung Überblick Im Notfall muss es Personen möglich sein, den Weg ins Freie zu finden. In größeren Gebäuden ist oftmals ein zweites Treppenhaus vorhanden. Üblicherweise nehmen Menschen immer ein und denselben Weg zu ihrem Arbeitsplatz. ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren