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Fahrzeughebebühnen

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Zusammenfassung

 
Begriff

Fahrzeughebebühnen dienen in Werkstätten zum Anheben von Fahrzeugen, um an der Fahrzeugseite oder -unterseite Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind Kap. 2.10 der DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", DGUV-R 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung", DGUV-I 208-015 "Fahrzeughebebühnen", DGUV-I 208-040 "Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen", DGUV-I 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung", DGUV-G 308-002 "Prüfung von Hebebühnen" und DGUV-G 308-003 "Prüfbuch für Hebebühnen" sowie BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 047 "Arbeiten mit Fahrzeughebebühnen".

1 Unfälle

Die häufigsten Unfallursachen bei Fahrzeughebebühnen sind:

  • Abstürzen des angehobenen Fahrzeugs durch verschlissene Tragarme, unwirksame Gelenkarmsicherungen, abgenutzte Gummiauflagen der Aufnahmeteller, die Verwendung ungeeigneter Aufnahmepunkte am Fahrzeug oder Arbeiten mit großem Kraftaufwand (z. B. Lösen von Schrauben),
  • unbeabsichtigtes Absenken der Hebebühne durch zu geringe Ölmenge oder Undichtigkeit im Hydrauliksystem,
  • Quetschen zwischen Teilen der Hebebühne oder des Fahrzeugs und dem Fußboden.

2 Kennzeichnung und Bedienung

An Fahrzeughebebühnen muss die Tragfähigkeit gut leserlich angebracht sein. Sofern die Tragfähigkeit von der Lastverteilung abhängt, muss auch diese an der Bühne angebracht sein.

Grundsätzlich dürfen gemäß DGUV-I 208-015 "Fahrzeughebebühnen" nur Personen eine Fahrzeughebebühne selbstständig bedienen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen in der Bedienung der Hebebühne nach der Betriebsanleitung des Herstellers unterwiesen sein (die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen) und dem Unternehmer ihre Befähigung zur Bedienung der Hebebühne nachgewiesen haben.

Um den Mitarbeitern die wichtigsten Punkte im Umgang mit einer Fahrzeughebebühne zu vermittel...

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