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Exposition

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Exposition besteht dann, wenn der Organismus oder Teile des Organismus (einzelne Gewebearten oder Zellen) beabsichtigt oder unbeabsichtigt Kontakt mit Einflüssen von außen haben bzw. diesen ausgesetzt sind. Die Einflüsse von außen können biologischer, physikalischer, chemischer, psychischer oder anderer Art sein. Im Arbeitsschutz werden die Expositionen betrachtet, die schädigenden Einfluss ausüben können. Wichtige Bereiche, für die Regelungen zur Expositionsbegrenzung getroffen wurden, sind der Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen, Lärm, elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder, Strahlung und Hitze. Eine Exposition muss nicht unbedingt krank machen, sie kann aber eine mögliche Ursache für eine Gesundheitsschädigung oder Erkrankung sein. Es gilt das Minimierungsprinzip hinsichtlich der Exposition von Beschäftigten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gefahrstoffe:

  • Gefahrstoffverordnung (§§ 6–10) mit TRGS (z. B. TRGS 430 "Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen")
  • DGUV-I 201-012 "Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien"
  • AMR 6.2 "Biomonitoring"

Biostoffe:

  • Biostoffverordnung (§§ 4, 7 und 8–11), mit TRBA (z. B. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen")
  • TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
  • DGUV-I 201-032 "Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe bei Arbeiten auf Deponien"

Lärm:

  • Art. 3 2003/10/EG "Lärm"
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • TRLV Lärm (Teile 1–3)

Vibrationen:

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • TRLV Vibrationen (Teile 1–3)

Elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder:

  • 2004/40/EG "Elektromagnetische Felder"
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten ...

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