Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Etagenheizung

Ulf Wollenzin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Unter einer Etagenheizung versteht man eine Heizanlage, die eine einzelne Wohnung mit Wärme versorgt. Die Wärme wird an zentraler Stelle erzeugt und über ein Rohrleitungs- oder Schachtsystem in die verschiedenen Räume abgegeben. Eine zentrale Heizungsanlage versorgt hingegen mehrere Nutzer.

1 Gesetzliche Grundlage

  • § 2 Nr. 4d BetrKV
  • § 2 Nr. 6c BetrKV für verbundene Anlagen wie Gasthermen
  • § 71n GEG

2 Brennstoffkosten

Ist im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart, kann entsprechend der Verkehrssitte (§ 157 BGB) davon ausgegangen werden, dass der Mieter den Brennstoff zu beschaffen und die Anlage auf eigene Kosten zu betreiben hat. Die Bezahlung der Stromkosten, die Pflege, die Bedienung und die Reinigung der Anlage sind deshalb Sache des Mieters. Insoweit gilt nichts anderes als bei der Vermietung einer Wohnung, die mit vermietereigenen Einzelöfen ausgestattet ist.

3 Wartung und Reinigung

Beides gehört zu den Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 4b BetrKV. Im Einzelnen handelt es sich um

  • Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage,
  • Durchführung einer regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und
  • der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie
  • Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Wartung).

Dafür ist der Vermieter zuständig. Er kann diese Kosten aber auf den Mieter umlegen, falls der Mietvertrag eine entsprechende Umlagevereinbarung enthält. Nicht zulässig und wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeit auch nicht sinnvoll ist es, den Mieter zur Wartung zu verpflichten.

4 Instandhaltung und Instandsetzung

Die Instandhaltung und Instandsetzung ist ebenfalls Sache des Vermieters. Die hierfür erforderlichen Kosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Jedoch kann im Rahmen der sog. Bagatellschadensklausel vereinbart werden, dass der Mieter die Kleinreparaturen an der Etagenheizung zu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Energiewirtschaftsgesetz / § 50a [vom 12.07.2022 bis 31.03.2024]
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch unterstützt Sie optimal bei der Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK und bei den komplexen Aufgaben in der WEG-Verwaltung. Es enthält über 500 Fragen mit zahlreichen Lösungsmöglichkeiten zu allen relevanten Rechtsgebieten in Form eines Multiple-Choice-Tests, wie sie zumeist bei den schriftlichen Prüfungen verwendet werden.


Betriebskosten – Definition und Umlage auf den Mieter
Betriebskosten – Definition und Umlage auf den Mieter

Zusammenfassung Überblick Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren