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Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung (BB 2009, Heft 16, S. 827)

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Einführung

BFH, Urteil vom 26.11.2008, X R 23/05

Vorinstanz:

Schleswig-Holsteinisches FG vom 15.6.2005 – 2 K 9/02 (EFG 2006, 23)

Volltext des Urteils: BBL2009-827-1 unter www.betriebs-berater.de

1 Leitsatz

Im Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs", für den erst in einem späteren Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, sind bei erstmaliger Bilanzaufstellung die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs unbeachtlich. Der erste Bilanzansatz eines zuvor nicht bilanzierten Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens bemisst sich nach dem Wert, mit dem es bei von Beginn an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde. Die Einbuchung in die Anfangsbilanz erfolgt gewinnneutral.

2 Aus den Gründen

Kein Anspruch auf weitere negative Einkünfte aus der Bilanzberichtigung

[II. . . . 1. . . .] 2. Die Kläger können aus der geltend gemachten Bilanzberichtigung in dem behaupteten gewerblichen Grundstückshandel keine weiteren negativen Einkünfte beanspruchen (vgl. unter II.2.b), so dass ein bislang "nicht ausgeglichener Verlust" gemäß § 10d Abs. 3 S. 2 EStG im Streitjahr nicht vorliegt.

[a) . . . aa) . . . bb) . . .]

b) Selbst wenn man den Klägern aber (hypothetisch) dahingehend folgte, dass D einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat und er gemäß § 4 Abs. 1 EStG zur Bilanzierung verpflichtet war, ergeben sich im Streitjahr aus der Bilanzberichtigung nicht die geltend gemachten weiteren negativen gewerblichen Einkünfte.

[aa) . . .]

Gewinnminderungen lassen sich nicht nachholen

bb) Diese – bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels – eingetretenen Gewinnminderungen lassen sich aber nicht mittels Einbuchung der Altkredite II und III in die erstmals aufgestellte Anfangs- und Schlussbilanz des Streitjahres "nachholen". Die Einbuchung der Altkredite II und III müsste in der Anfangsbilanz des Streitjahres erfolgsneutral zum Buchwert erfolgen. Aufgrund der unveränderten Buchwerte der Ve...

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