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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 15.06.2005 - 2 K 9/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erfolgsneutrale Berichtigung eines unrichtigen Bilanzansatzes

 

Leitsatz (amtlich)

Gebietet eine Fehlerursache eine erfolgsneutrale "Gewinn"-Berichtigung, ist sie innerhalb der Steuerbilanz auszuweisen und außerhalb derselben wieder zu neutralisieren.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1-2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 26.11.2008; Aktenzeichen X R 23/05)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Verbindlichkeiten aus einer behaupteten gewerblichen Tätigkeit im Rahmen einer Bilanzberichtigung zum 31. Dezember 1994 gewinnmindernd berücksichtigt werden können.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Kläger sind die Witwe und die Kinder des in 1997 verstorbenen A. Die Kinder sind die Erben des Verstorbenen. Die Eheleute A wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Der 1919 geborene ... (A) war als ... tätig. Im Streitjahr wurden keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit erklärt. A erbte nach dem Tod seines Vaters ein umfangreiches Grundvermögen. Der ererbte Grundstücksbestand wurde im Laufe der Zeit vergrößert. Die Objekte gehören zum Teil zum Betriebsvermögen der Firma A Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die daraus erzielten Einkünfte wurden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt und veranlagt. Der größte Teil des Grundvermögens gehört zum Privatvermögen des A und wurde durch die A Hausverwaltung KG verwaltet. Daneben wurden umfangreiche Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt.

Ende der 70er Jahre trat A in Geschäftsverbindung mit Rechtsanwalt B. Dieser plante im Zeitraum 1976 bis 1984 eine Reihe von Bauvorhaben im Raum X nach dem steuerbegünstigten Bauherrenmodell. A und B gründeten die B Bodentreuhand KG (BT), Komplementär war B, Kommanditisten unter anderem A mit einer Einlage von 5.000 DM....

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