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BGM in der öffentlichen Verwaltung / 5 Handlungsansätze und Ziele für ein BGM in der öffentlichen Verwaltung

Stephanie Gieringer
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Um den genannten Herausforderungen entgegenzuwirken, haben sich die Bundesregierung, der Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund 2009 auf die bereits genannte Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung verständigt. Der Auftrag zur systematischen Gesundheitsförderung ist für die Bundesbehörden verbindlich.

Auf Basis folgender Grundsätze können unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und jeweiligen Anforderungen individuelle Vereinbarungen durch die einzelnen Dienststellen und Personalvertretungen getroffen und konkretisiert werden.

Wesentliche Grundsätze der Initiative sind:

  • Die Gesundheit der Beschäftigten ist als strategischer Faktor in das Leitbild und in die Kultur sowie in die Strukturen und Prozesse der Organisation einzubinden.
  • Die systematische betriebliche Gesundheitsförderung ist Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung und Personalfürsorge. Nicht zuletzt auch aus demografischer Sicht sind die Gesundheit der Beschäftigten (Verhaltensprävention) und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention) frühzeitig und dauerhaft zu fördern. Dabei sollen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung eng mit der Prävention und Maßnahmen des Arbeitsschutzes verknüpft werden.
  • Das betriebliche/behördliche Gesundheitsmanagement zielt dabei auf eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Maßnahmen und eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit aller Aktivitäten ab. Dabei sollen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen, deren Arbeitsbedingungen, geschlechterspezifische Unterschiede und die Potenziale der älteren Mitarbeiter berücksichtigt werden.
  • Eine lebensphasenorientierte Gesundheitsförderung hat dabei Priorität vor Maßnahmen, die "ausschließlich gesundheitliche Defizite im Alterungspro...

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