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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung

Jean Bramburger-Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Getrennte Buchungen für die E-Bilanz
  • Bilanzieller Ausweis
  • Alternative

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Beteiligung einer GmbH & Co. KG an einer Komplementär-GmbH 0519 0829   Beteiligungen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 0517 0850   Beteiligungen
Beteiligungen an Personengesellschaften 0518 0860   Beteiligungen

So kontieren Sie richtig!

Beim Erwerb von Anteilen an der Komplementär-GmbH erfolgt die Buchung der Anteile auf das Konto "Beteiligung einer GmbH & Co. KG an der Komplementär-GmbH" 0519 (SKR 03) bzw. 0829 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Beteiligung einer GmbH & Co. KG an einer Komplementär-GmbH

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Erwerb von Anteilen an einer Komplementär-GmbH

Die X-GmbH & Co. KG erwirbt Anteile an der Komplementär-GmbH i. H. v. 5.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
0519/0829 Beteiligung einer GmbH & Co. KG an einer Komplementär-GmbH 5.000 1200/1800 Bank 5.000

Es muss allerdings in gleicher Höhe ein Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile gebildet werden.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
2498/7770 Einstellungen in den Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 5.000 9880/9880 Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 5.000

3 Beteiligungen im Handelsrecht

Der Begriff der Beteiligung ist in § 271 Abs. 1 HGB definiert. Danach sind Beteiligungen:

  • Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind,
  • dem eigenen Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.

Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.

Das heißt, Beteiligungen können erworben werden:

  • An einer AG in Form von Aktien.
  • An einer GmbH in...

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