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Bericht von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebs ... / 4.2 Erstellung von Publikationen

Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dr.-Ing. Michael Scheil
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In einigen, meist größeren Unternehmen, wird die Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 umfangreicher ausgelegt: In diesen Unternehmen werden eigene "Jahresberichte" oder "Arbeits- und Gesundheitsschutzberichte" verfasst. Diese Leistungsdokumentationen werden konzernintern verteilt, aber auch externen Personen und Institutionen zugänglich gemacht. Bei der Entstehung arbeiten häufig interne Präventionsfachleute mit der internen Kommunikationsabteilung und/oder externen Kommunikationsdienstleistern zusammen.

Der Vorteil umfangreicherer Dokumentationen liegt darin, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz in das gesamte betriebliche Geschehen integriert werden kann, wie bspw. Personalplanungen. Zudem können neue Themen im Bereich der betrieblichen Prävention, wie der Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements oder die Tätigkeit von Disability Managern, gezielt eingebracht werden. Ein solcher Bericht verdeutlicht die Vielfalt des eigenen Aufgabengebiets und spricht auch Führungskräfte aus anderen Abteilungen an. Durch eine umfassende Dokumentation entsteht ein Eindruck fachlicher Kompetenz, die über klassische Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinausgeht und aktuelle betriebliche Herausforderungen berücksichtigt.

 
Wichtig

In die Lage der Leser versetzen

Ein umfangreicher Tätigkeitsbericht ist eine Visitenkarte für die Fachkraft für Arbeitssicherheit – aber nur, wenn diese Publikation professionell gestaltet ist. Besonders wichtig ist eine gute, nachvollziehbare Struktur und Lesbarkeit. Vorab sollte der Personenkreis festgelegt werden, der den Bericht nach Fertigstellung erhalten soll (z. B. Geschäftsführung, Bereichs- und Abteilungsleiter, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte). Diese Zielgruppen sollten in der Gliederung des Berichtes berücksichtigt werden....

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