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BEG Wohngebäude Kredit (KfW-Programme 261/358/359/458) / 2.2 Was wird gefördert?

Jörg Wilde
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EE/NH-Klassen

Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Hierzu müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden, solange in der Richtlinie zu diesem Programm und dessen technischen Mindestanforderungen nichts anderes geregelt ist.

Zu beachten ist, dass nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden. Nicht förderfähig sind

  • mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger)
  • die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine).

Die im Einzelnen förderfähigen Kosten finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" unter www.kfw.de/261.

Die Effizienzhäuser wurden bisher nach sog. Standards unterschieden. Berechnungsgrundlage hierfür sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Diese Regelung sieht 2 weitere Unterscheidungen vor.

Es handelt sich um

  1. Erneuerbare Energien (EE-Klasse): Diese EE-Klasse wird dadurch erreicht, indem der Anteil der erneuerbaren Energien mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs abdeckt.
  2. Erneuerbare Energien (NH-Klasse): Eine Ausstellung dieser Klasse mittels Nachhaltigkeitszertifikat erfolgt nur bei Neubauten. Beim NH-Paket übernimmt die Zertifizierungsstelle die Aufgabe, alle Maßnahmenübereinstimmungen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels für nachhaltige Gebäude zu bestätigen.
 
Wichtig

Keine Kombination EE und NH

Eine Kombination der EE-Klassen mit NH-Klassen ist nicht möglich. Es erfolgt somit nur eine Einstu...

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