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Aufbau eines AMS gemäß NLA: Hauptelement Arbeitsschutzor ... / 2 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Dr. Albert Ritter
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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darf kein Zufallsprodukt sein und nicht primär von der Eigeninitiative der Beschäftigten abhängen. Wie andere betriebliche Aufgaben müssen auch die Sicherheit und Gesundheit organisiert werden. D. h., die Umsetzung muss abgeleitet aus den Zielen und den Aufgaben im Arbeitsschutz geplant, in die tägliche Arbeit eingebunden, entsprechend den Vorgaben umgesetzt und hinsichtlich der Wirksamkeit (Zielerreichung) gelenkt werden.

 
Wichtig

Aufgaben im Arbeitsschutz

  • Grundsätze (Leitlinien) für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit formulieren (i. S. einer Arbeitsschutzpolitik)
  • regelmäßig (i. d. R. jährlich) Ziele für den betrieblichen Arbeitsschutz formulieren
  • Voraussetzungen schaffen/für die Umsetzung erforderliche finanzielle, personelle, sachliche und zeitliche Ressourcen bereitstellen, z. B.:

    • Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz auswählen, qualifizieren, bestellen und unterstützen
    • Gremien einrichten (z. B. Arbeitsschutzausschuss)
    • Abläufe regeln (z. B. Vorgehensweise beim Ableiten der Unterweisungsthemen)
    • Werkzeuge bereitstellen (z. B. Vorlagen für Unterweisungen)
    • einschlägige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bereitstellen
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz regeln und die Übernahme vereinbaren (z. B. Bestellungen und Beauftragungen)
  • Arbeitsbedingungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Präventionsmaßnahmen ableiten und die Umsetzung einleiten
  • Arbeitsschutzbelange in die betrieblichen Prozesse einbinden (z. B. Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei Beschaffungen)
  • sicherheitstechnische Prüfungen regeln
  • sicheren Umgang mit Gefahrstoffen regeln
  • arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • für Betriebsstörungen und Notfälle geeignete Regelungen (z. B. Erste Hilfe, Brandschutz, Alarmpläne...

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