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Asbest – Anforderungen und Umsetzung der TRGS 519 / 2 Vorgehen beim Auffinden von Asbest

Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Chem. Matthias Plog
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Wenn Sie auf einer Baustelle Asbest bzw. Asbest enthaltende Produkte vorfinden, muss zuerst die Entscheidung gefällt werden, was mit diesem Produkt getan werden soll. Hierzu ist eine fundierte Aufklärung des Hausbesitzers notwendig. Generell gibt es grob beschrieben 3 Optionen:

  1. Keine Aktivität, das Asbestprodukt wird also von der geplanten Tätigkeit nicht betroffen.
  2. Arbeit an dem Asbestprodukt.
  3. Entfernen des Asbestproduktes.

Am einfachsten zu handhaben ist die erste Option. Wenn Asbest gefunden wird, es aber so verbleibt, wie es war, ist nur sicherzustellen, dass das Wissen über das Asbestvorkommen nicht verloren geht. Der Fund ist möglichst präzise zu protokollieren und das Protokoll vom Hausbesitzer zu verwahren (vgl. § 5a GefStoffV).

 
Praxis-Tipp

Protokollieren empfohlen

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Protokollierung existiert zwar nicht, dennoch ist ein Hausbesitzer verpflichtet, von sich aus Handwerker auf alle ihm bekannten Risiken, also auch auf Asbestvorkommen, hinzuweisen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

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