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Altersgerechte Beleuchtung / 2.6 Jeder ist für sein Augenlicht selbst verantwortlich

Annette Hock-Rackel, Michael Schurr
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Wie bei allen Maßnahmen im betrieblichen Kontext, bei denen der Mitarbeiter eine Rolle spielt, ist er Problem und Lösung zugleich. Alles beginnt bei ihm. Daher muss den Mitarbeitern ihr eigener Einfluss auf ihr Augenlicht verdeutlicht werden.

2.6.1 Was der Mitarbeiter selbst tun kann

Die Mitarbeiter können einiges tun, indem sie auf möglichst gesunde Ernährung (Vermeidung von Diabetes mellitus) achten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, z. B. die G 37 bei Bildschirmarbeitsplätzen. Regelmäßige Sehpausen sollten während der Arbeit eingelegt werden; manchmal genügt es sogar, dem Auge einfach nur eine aktive Pause zu gönnen.

 
Praxis-Tipp

Augen-Entspannungsprogramm nutzen

Hier ein paar Tipps, wie die Augen schnell entspannt werden können:

  • Gähnen (durch die Gähnbewegung füllen sich die Augen automatisch mit Tränen und werden dadurch wieder befeuchtet, wenn sie zu trocken sind),
  • mit den Händen die Augen abdunkeln und tief und langsam durchatmen,
  • den Blick in die Ferne schweifen lassen (spezielle grüne Hintergründe, z. B. eine grüne Wiese, wirken zusätzlich entspannend für das Auge).

Die meisten Krankenkassen haben im Internet entsprechende Augentrainings und Informationen.

2.6.2 Angebotsvorsorge nutzen

Das Unternehmen ist verpflichtet, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge den Mitarbeitern Augenuntersuchungen anzubieten. Die Untersuchung ist ein Angebot, das der Mitarbeiter nutzen kann, aber nicht muss. Es ist im Rahmen der alternsgerechten Beleuchtung aber für beide Seiten sinnvoll, diese Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen (s. Tab. 1).

 
Untersuchungsarten Fristen
Erstuntersuchung Muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.
2. Vorsorge Muss spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.
Weitere Vorsorgen

Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehen...

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