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§ 32 TOCHTERUNTERNEHMEN IM KONZERN- UND EINZELABSCHLUSS ... / 9 Anwendungszeitpunkt, Rechtsentwicklung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 213

Der im Mai 2011 verabschiedete IFRS 10 ersetzte mit Wirkung ab dem 1.1.2013 (in der EU mit Wirkung ab 1.1.2014) die Konsolidierungsvorschriften des IAS 27. IAS 27 entfiel jedoch nicht ersatzlos; sein Anwendungsbereich ist aber auf die Bilanzierung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschluss des Investors beschränkt.

IFRS 10 enthält die zuvor allgemein in IAS 27 und für Zweckgesellschaften in SIC 12 geregelten Aspekte der Vollkonsolidierung:

  • Konzernrechnungslegungspflicht, insbes. die Frage der Befreiung eines Teilkonzerns durch einen übergeordneten Konzernabschluss (IFRS 10.4; Rz 94);
  • Definition eines Mutter-Tochter-Verhältnisses (IFRS 10.5 ff.; Rz 6);
  • Konsolidierung von Tochterunternehmen bei vom Mutterunternehmen abweichendem Bilanzstichtag (IFRS 10.B92 ff.; Rz 119);
  • konzerneinheitliche Methoden der Bilanzierung und Bewertung (IFRS 10.19, IFRS 10.B87; Rz 126);
  • Konsolidierungstechnik, d. h. Kapital-, Schulden- und Aufwandskonsolidierung (IFRS 10.B86; Rz 129 ff.);
  • Behandlung von nicht beherrschenden Anteilen (Minderheiten; IFRS 10.22 und IFRS 10.B94 f.; Rz 164);
  • Behandlung von kontrollwahrenden Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens (Aufstockungen und Abstockungen; IFRS 10.23 und IFRS 10.B96; → § 31 Rz 171 ff.);
  • Entkonsolidierung/Abwärtskonsolidierung bei Kontrollverlust (IFRS 10.25 und IFRS 10.B87 ff.; → § 31 Rz 176 ff.).

Nur in den beiden ersten Punkten enthält der Standard substanzielle Änderungen gegenüber IAS 27 rev. 2008. Dabei ist das Thema der Konzernrechnungslegungspflicht von geringerem Interesse, da sich diese ohnehin i. d. R. aus dem nationalen bzw. EU-Recht, in Deutschland etwa aus § 315e i. V. m. § 290 HGB, ergibt (Rz 94). Es bleibt als wesentliche Neuerung die geänderte Definition e...

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