Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 32 TOCHTERUNTERNEHMEN IM KONZERN- UND EINZELABSCHLUSS ... / 3.3 Konzernbilanzstichtag, abweichende Stichtage von Tochterunternehmen

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 119

Nach IFRS 10.B92 ist Abschlussstichtag des Konzerns der Stichtag des Mutterunternehmens. Tochterunternehmen dürfen gem. IFRS 10.B93 auf der Basis ihres abweichenden Einzelbilanzstichtags einbezogen werden, wenn der Abweichungszeitraum nicht größer als drei Monate und die Erstellung eines Zwischenabschlusses impraktikabel (impracticable) ist.

 

Rz. 120

Im Beispiel einer Konzernbilanzierung auf den 31.12.01 dürfen also die Tochterunternehmen mit Abschlussdatum 30.9.01 und 31.3.02 gerade noch auf der Basis dieser Stichtage einbezogen werden, wobei der zweiten Alternative bei üblichen Aufstellungsfristen für den Konzernabschluss kaum Praxisrelevanz zukommt.

 

Rz. 121

Für bedeutende Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzernbilanzstichtag und den abweichenden Einzelbilanzstichtagen sind gem. IFRS 10.B93 Anpassungen vorzunehmen. Hierzu folgendes Beispiel:

 
Praxis-Beispiel

Die Tochterunternehmen T1 und T2 bilanzieren auf den 30.9. Konzernbilanzstichtag ist der 31.12.

T1 produziert Silvesterfeuerwerk und tätigt seine Umsätze fast vollständig im vierten Quartal.

T2 hat kein saisonales Geschäft. Im November ist ein Teil des Lagers von T2 abgebrannt. Der Versicherungsschutz ist unzureichend.

T1 kann trotz des saisonalen Verlaufs auf Basis der Zahlen per 30.9. einbezogen werden. Eine Anpassung um die Zahlen des vierten Quartals 01 wäre sinnwidrig, da dann umgekehrt die Zahlen des vierten Quartals 00 eliminiert werden müssten, um nicht zwei Jahresumsätze zu berücksichtigen. Die Zahlen des vierten Quartals 00 können aber nicht eliminiert werden, da sie bisher noch überhaupt nicht im Konzernabschluss berücksichtigt wurden (Konzernabschluss 31.12.00 auf Basis T1-Zahlen 30.9.00).

T2 kann, sofern es sich bei dem Brand um ein bedeutsames Ereignis handelt, nur auf Basis angepasster Zahlen einbezog...

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren