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§ 3 KAPITALFLUSSRECHNUNG (Statement of Cash Flows) / 2.2 Bewertungsrechnung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 32

Veränderungen des Zahlungsmittelfonds werden v.a. durch Vorgänge in den Bereichen der betrieblichen, Investitions- und Finanzierungstätigkeit herbeigeführt ("Ursachenrechnung"; Rz 39). Daneben kann sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aus Gründen verändern, die ihn selbst betreffen und die i. R. e. sog. Bewertungsrechnung zusammengefasst werden. Hierzu gehören:

  • Währungsdifferenzen auf den Finanzmittelfonds (IAS 7.28; Rz 103 ff.),
  • sonstige bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds,
  • bestimmte konsolidierungsbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Rz 152 ff.),
  • Änderungen in der Zusammensetzung bzw. Abgrenzung des Fonds (Rz 16 ff.).
 

Rz. 33

Währungsdifferenzen entstehen durch das Halten von Beständen des Zahlungsmittelfonds in Währungen, die von der Konzernberichtswährung abweichen. Die exakte Ermittlung der Auswirkungen der Wechselkursschwankungen auf den Zahlungsmittelfonds wirft gewisse praktische Probleme auf; häufig wird daher in diesen Fällen mit Näherungslösungen gearbeitet (Rz 103 ff.).

 

Rz. 34

Sonstige bewertungsbedingte Änderungen sind im Standard nicht explizit genannt. Trotz der engen Definition des Zahlungsmittelfonds sind (meist negative) Bewertungseinflüsse nicht vollständig auszuschließen. Hierzu gehören z. B. die Einlösungsrisiken bei Schecks und Wechseln sowie die Zahlungsunfähigkeit von Banken oder Wertpapieremittenten, bei denen das Unternehmen entsprechende Geldanlagen getätigt hat.

 

Rz. 35

Bei dem Erwerb von vollkonsolidierten Tochterunternehmen bzw. dem quotalen Einbezug von Ansprüchen aus joint operations werden auch deren jeweilige Bestände des Zahlungsmittelfonds in den Konzernabschluss übernommen. Die damit verbundene Veränderung des Fonds wird allerdings regelmäßig nicht im Bereich der Bewertungsrechn...

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