Kommentar

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat mitgeteilt, dass der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Deutschland e.V. mit Wirkung vom 13.6.2006 die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist. Damit sind ab dem 13.6.2006 Beiträge an diese Religionsgemeinschaft im Rahmen der R 10.7 EStR abziehbar.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

LfSt Bayern, Erlass vom 27.2.2007, S 2221 – 27 St 32/St 33

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