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GmbH: Mantelkauf

Dr. Rocco Jula
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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aber noch nicht liquidiert ist, besteht als eingetragene Gesellschaft fort. Sie ist eine Mantel-GmbH. Die Bilanzwerte bleiben bestehen. Auch ein eventueller Verlustvortrag oder -rücktrag. Die Mantel-GmbH kann erworben werden, allerdings sind hier Restriktionen zu beachten.

 

1 Erwerb eines GmbH-Mantels

Im Gegensatz zur sog. Vorrats-GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, aber noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, kann auch ein GmbH-Mantel erworben werden. In der Praxis spricht man von einem GmbH-Mantel, wenn die Gesellschaft keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhält, sodass nur noch die Hülle, der Mantel als "leere Hülse" besteht[1]. Die Mantel-GmbH hat meist kein Vermögen, häufig sogar Verlustvorträge. Von einem Mantelkauf spricht man, wenn die Anteile an der GmbH komplett oder im qualifizierten Umfang auf einen Dritten übertragen werden. Grundsätzlich wird der Mantelkauf gesellschaftsrechtlich wie eine Neugründung behandelt, so dass das Stammkapital neu aufgebracht werden muss und Verlustvorträge bei einer Übertragung von mehr als 50 % der Anteile wegfallen (sog. schädlicher Beteiligungserwerb).

[1] OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.3.2024, I-3 Wx 24/24

2 Steuerliche Voraussetzungen der Verlustverrechnung

Beim Erwerb eines solchen GmbH-Mantels können zukünftige Gewinne mit diesem Verlust nur unter engen Voraussetzungen verrechnet werden, sodass ein Steuerspareffekt eintritt. Der Verlustvortrag wird vom Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8c KStG) anerkannt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist für die Verlustabzugsbeschränkung der sog. qualifizierte Anteilseignerwechsel maßgeblich, wobei aufgrund einer Verfassungswidrigkeit rückwirkend bis zum Veranlagungszeitraum 2008 nur Übertragungen von mehr als 50 % schädlich sind, § 8c Abs, 1 Satz 1 KStG regelt dazu:

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    OLG Düsseldorf 3 Wx 24/24
    OLG Düsseldorf 3 Wx 24/24

      Leitsatz (amtlich) 1. Eine als wirtschaftliche Neugründung anzusehende Mantelverwendung liegt in Abgrenzung zu der Umorganisation oder Sanierung einer noch aktiven GmbH vor, wenn eine GmbH eine "leere Hülse" geworden ist, die kein aktives Unternehmen mehr ...

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