Die Brandschutzbeauftragten werden vom Unternehmer schriftlich bestellt. Hierbei ist das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz zu beachten. In der Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.

Zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten gehört auch die notwendige Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten.

Zu den Rahmenbedingungen gehören beispielsweise der Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen sowie der Zutritt zu allen betreffenden Liegenschaften und Räumen.

Brandschutzbeauftragten sind die erforderliche Arbeitszeit, benötigte Informationen und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Fortbildungen sind zu ermöglichen.

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