Bei den folgenden Unfallbeispielen ist die Frage der erforderlichen regelmäßigen Prüfungen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erörtert worden:

 
Praxis-Beispiel

Seilriss

Auf einer Baustelle in Neustadt a. d. Donau ereignete sich ein Betriebsunfall mit zwei schwer verletzten Personen. Ein 49-jähriger Kraftfahrer lieferte mit dem Betonmischer Beton zur Baustelle. Der Beton wurde in einen Mitfahrerkrankübel gepumpt, der an einem Seil eines Kranes hing. Während dieser Umladung stand der Fahrer des Betonmischers auf seinem Fahrzeug am Trichter. Auf der Plattform des Mitfahrerkrankübels stand ein 36-jähriger Arbeiter.

Nachdem der befüllte Kübel vom Kran angehoben wurde, riss plötzlich das Tragseil des Krans. Der Krankübel stürzte mitsamt Beschäftigten ab, schlug dabei auf dem Trichter des Betonmischers auf und traf den Fahrer. Dieser erlitt dadurch lebensgefährliche Kopfverletzungen, der auf dem Krankübel stehende Mann mittelschwere Verletzungen.

Zur Klärung der Ursache hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen. Zudem war ein Sachverständiger vor Ort. Nach den ersten Ermittlungen waren Mängel am Tragseil ursächlich für den Seilriss und Absturz des Krankübels.

 
Praxis-Beispiel

Hebebandriss

Schwere Verletzungen erlitt ein 42-jähriger Mann bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Münsingen. Der 42-Jährige war gegen 10.15 Uhr mit einem Stampfer im Kanalschacht der Baustelle beschäftigt, als mit einem Bagger eine Rüttelmaschine in die Baugrube abgelassen werden sollte. Der Rüttler war dabei mittels einer Transportschlinge, einem sog. Schlupf, am Baggerarm angeschlagen. Beim Ablassen der Maschine riss jedoch plötzlich die Befestigungsschlinge, worauf die Rüttelmaschine in die Baugrube fiel. Der 42-Jährige, der einen Schutzhelm trug, wurde von der Maschine an verschiedenen Körperregionen getroffen. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu, die seine Einlieferung in die Albklinik erforderlich machten.

Den bisherigen Feststellungen zufolge hat möglicherweise Materialermüdung oder ein Materialfehler dazu geführt, dass die Transportschlinge riss und es zu dem Unfall kam.

 
Praxis-Beispiel

Ausfall einer Sicherheitseinrichtung

Ein 34-jähriger Spenglermeister beseitigte an einem Einfamilienhaus in Kranzberg verschiedene Sturmschäden und hatte sich dazu eine Hebebühne ausgeliehen. Nach Beendigung seiner Arbeiten senkte er die Hebebühne wieder ab, wobei ein Bolzen der Arretierung des Arbeitskorbes abgebrochen ist. Dadurch klappte der Arbeitskorb nach hinten weg und der Spenglermeister stürzte aus ca. 1 Meter zu Boden. Dennoch wurde er dabei am Rücken schwer verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert.

Von der Polizei wurde die Hebebühne sichergestellt und ein technisches Gutachten wegen des Bolzenbruchs in Auftrag gegeben. Gegen den 43-jährigen Hebebühnenverleiher wird wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

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