1) Kann ein Hersteller ein beliebiges Sicherheitskonzept wählen?

Ja. Der Hersteller muss das Schutzniveau erreichen und die Mindestanforderungen der einschlägigen Regelwerke erfüllen. Wie er dies erreicht, ist ihm überlassen.

2) Kann der Hersteller zur Absprache des Sicherheitskonzepts gezwungen werden?

Sie können den Hersteller indirekt "zwingen", das Sicherheitskonzept mit Ihnen abzusprechen und Ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sie sind Kunde und somit Geldgeber! Nehmen Sie diesen Punkt in Ihr Pflichtenheft auf. Bereits bei den ersten Planungen sollten Sie diesen Punkt aufgreifen, sodass der Hersteller mögliche finanzielle Mehraufwendungen bereits bei der Angebotsabgabe berücksichtigt.

3) Wer sollte bei der Absprache des Sicherheitskonzepts beteiligt werden?

Sie sollten Ihre Planungsabteilung sowie Vertreter der späteren Betreiberabteilung in die Planung einbeziehen. Dieser Personenkreis ist i. d. R. sowieso über die Funktionsplanung beteiligt und kennt die eigenen Bedürfnisse am besten. Darüber hinaus kann Sie auch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.

4) Welche Möglichkeiten gibt es bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zulässigkeit des Sicherheitskonzepts?

Zunächst sollten Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Rate ziehen. Sollte dies nicht ausreichen, können Sie auch Ihre Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers kontaktieren. Dieser berät Sie ebenfalls und kann auch mit dem Hersteller Diskussionen führen.

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