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TRBS 1201 Teil 4: Prüfung von überwachungsbedürftigen An ... / Anhang 3 Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen

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1 Anwendungsbereich

(1) Dieser Anhang ergänzt die TRBS 1201 Teil 4 um besondere Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen. Damit gilt für Feuerwehraufzüge die gemeinsame Berücksichtigung von Hauptteil und diesem Anhang.

(2) Ein Feuerwehraufzug wird im Not- oder Brandfall von der Feuerwehr zur Beförderung von Einsatzkräften, Material sowie zur Rettung von Personen eingesetzt.

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Feuerwehraufzug

Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a) BetrSichV, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen.

2.2 Brandfallsteuerung

Die durch eine Brandmeldeanlage und/oder einen Feuerwehrschalter aktivierte Brandfallsteuerung verhindert, dass Aufzüge weiterhin als allgemein verwendbares Beförderungsmittel im Gebäude während eines Brandfalls verwendet werden können.

2.3 Druckbelüftungsanlage

Lüftungstechnische Anlage zum Schutz gegen das Eindringen des Rauches in den Fahrschacht und die Aufzugskabine bzw. gegen eine Rauchausbreitung im Brandfall über den Fahrschacht.

2.4 Wirk-Prinzip-Prüfung

Eine im Baurecht geforderte Prüfung der technischen Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der Anlagen.

2.5 Feuerwehrfahrt

Verwendung des Aufzuges im Einsatzfall der Feuerwehr.

2.6 Löschwassermanagement

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Feuerwehraufzuges bei Einsatz von Löschwasser, z. B. bei dessen Eindringen in den Schacht.

3 Prüfarten und -umfänge

3.1 Allgemeine Zielsetzungen

Zur Prüfung gehören auch besondere Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung des Feuerwehraufzugs erforderlich sind. Dies sind mindestens Steuerungsprogramme sowie zusätzliche Einrichtungen wie Notausstieg und Leitern, Ersatzstromversorgungen, Anlagen zur Rauchfreihaltung des Aufzugschachts, Brandmeldeanlagen, Türansteuerungen der Vorraumtüren, Wandhydrantenanlagen.

3.2 Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3 BetrSichV)

[Vorspann]

Zur Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Feuerwehraufz...

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