Zunächst müssen die Maßnahmen zur Bereitstellung, Montage, Installation, Benutzung und zum Betrieb einer Tankstelle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" und TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen ermittelt werden. Insbesondere folgende Anlagenteile sind dabei zu berücksichtigen:

  • Austrittsmündungen der Entlüftungs- und Entspannungsleitungen der Behälter für Kraftstoffe,
  • Abgabeeinrichtungen für Kraftstoffe,
  • Domschächte der Lagerbehälter für Kraftstoffe,
  • Fernbefüllschächte der Lagerbehälter für Kraftstoffe,
  • Lagerbehälter für Kraftstoffe,
  • Füllleitungen für Kraftstoffe,
  • Entlüftungsleitungen, Gaspendel- und Gasrückführungsleitungen,
  • Entnahmeleitungen für Kraftstoffe,
  • Leichtflüssigkeitsabscheider einschl. Schlammfang,
  • Blitzschutzanlagen,
  • Verkehrsflächen.

Neben dem Normalbetrieb als bestimmungsgemäßer Betriebsweise der Tankstelle und deren Anlagenteilen sind auch Betriebsstörungen sowie vorhersehbare Abweichungen vom Normalbetrieb (z. B. An- und Abfahrvorgänge, vorübergehende Stilllegung) zu berücksichtigen. Zum Normalbetrieb gehören v. a.

  • Füll- und Entleervorgänge,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Probenahmen,
  • Inspektions- und Wartungsarbeiten,
  • Betankungsvorgang,
  • Prüfungen.

Die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen hinsichtlich Prüfungen im Rahmen der Bereitstellung und Benutzung von Tankstellen und deren Anlagenteilen werden in der TRBS 1201 konkretisiert. Um Gefährdungen bereits bei der Bereitstellung der Tankstelle zu minimieren, sind die Anforderungen an Planung und Konzeption, Anlagenteile und Montage der TRBS 3151 zu beachten.

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