Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Staubexplosion

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Unter geeigneten Bedingungen kann nicht nur Gas, sondern auch Staub explodieren. Sowohl organische als auch anorganische Stoffe können explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Durch Einsatz von Schutzmaßnahmen wird dies verhindert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines" beschreibt sowohl für Gase als auch für Stäube grundlegende Maßnahmen zum Erkennen und Vermeiden von Explosionsgefährdungen. Die allgemeinen Maßnahmen werden in der TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre", der TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre", TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken" sowie der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" konkretisiert. Vorschriften zu Gefahrstoffen, die zu Explosionsgefährdungen führen können, finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

1 Voraussetzung für Staubexplosion

Neben Gasen und Dämpfen können auch Stäube zur Explosion führen. Bedingungen für eine Staubexplosion sind:

  • Vorhandensein von Sauerstoff,
  • geeignete Zündquelle,
  • ausreichendes Mischungsverhältnis und
  • Vorliegen fein zermahlener und gleichzeitig brennbarer Substanzen.

2 Welche Stäube können zur Explosion gebracht werden?

Staubexplosionen sind bei organischen und anorganischen Staub-Luft-Gemischen möglich. Beispiele für Stäube, die unter geeigneten Bedingungen explosionsfähig sind:

  • Kohle,
  • Mehl,
  • Stärke,
  • Zellulose,
  • Kakao,
  • Kaffee oder
  • Aluminium.

3 Schutzmaßnahmen und Zoneneinteilung

Gemäß Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV muss der Arbeitgeber explosionsgefährdete Bereiche unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung in Zonen einteilen. Ein explosionsgefährdete...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • DGUV Information 209-052: Elektrostatisches Beschichten ... / 4.1 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • Eigenüberwachungsverordnung Bayern / 1. Allgemeines
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • TRBS 1201 Teil 4: Prüfung von überwachungsbedürftigen An ... / 3.1 Allgemeine Zielsetzungen
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Explosionsfähige Atmosphäre
Explosionsfähige Atmosphäre

Zusammenfassung Begriff Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren