• Persönliche Schutzausrüstungen und Werkzeug vor Gebrauch auf augenfällige Mängel überprüfen.
  • Werkzeuge und Hilfsmittel trocken und sauber aufbewahren.

9.7.1 Instandhaltung

  • Wartungshinweise für Ladegerät(e) und Batterie(n) nach Herstellerangaben.
  • Bei elektrotechnischen Arbeiten ist VDE 0105 Teil 100 Anhang B Abschnitt B.3 zu beachten.
  • Nichtelektrotechnische Arbeiten nur durch unterwiesene Personen (EuP) gemäß § 3 DGUV-V 3 i. V. mit VDE 0105 Teil 100.
  • Bei Gefahr durch Elektrolyt während Instandhaltungsarbeiten (Reinigen, Nachfüllen von Wasser, Kontrolle der Elektrolytdichte und -temperatur): Schutzmaßnahmen/Schutzausrüstungen gegen Säureverätzung erforderlich, z. B. Schutzbrille, Schutzschuhe, Handschuhe, Schürze usw.
  • Sonderarbeiten in der Nähe von Batterien: Arbeiten im Ladebereich mit Schweiß- oder Lötgerät, Trennschleifer o. Ä. nur durch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nach Entfernung zündfähiger Gasgemische, z. B. durch ausreichende Raumlüftung.

9.7.2 Entsorgung

Beseitigung von vergossenem oder ausgetretenem Elektrolyt durch geeignetes saugfähiges oder neutralisierendes Material, mit anschließender ordnungsgemäßer Entsorgung. Schadhafte Batterien/Altbatterien müssen unter Beachtung von

durch dafür ausgebildetes Personal vorschriftsmäßig entsorgt werden.

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