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Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Schutzmaßn ... / 2 Lichtbogenhandschweißen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus, Dr.-Ing. Vilia Elena Spiegel-Ciobanu
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Die zulässigen Höchstwerte der Leerlaufspannung[1] sind für verschiedene Einsatzbedingungen so festgelegt, dass sie alle Schweißaufgaben ermöglichen, aber unnötig große Gefahren vermeiden.

Zum Schutz gegen direktes Berühren müssen Schweißstromquellen in trockenen Bereichen mindestens der Schutzart IP 21 und ungeschützt im Freien mindestens der Schutzart IP 23 entsprechen.

Griff, Spannzangen und Zangenhebel des Elektrodenhalters müssen isoliert sein. Gleiches gilt für Schweißstromleitungen und Verbindungen. Beschädigte Isolierungen sind sofort auszutauschen. Das Schweißgerät ist erst einzuschalten, wenn die Schweißstromrückleitung sicher angeschlossen, die Elektrode eingespannt und alle sonstigen Vorbereitungen für das Schweißen beendet worden sind.

Für Stromquellen sind zum Schutz bei indirektem Berühren die Schutzklasse I (mit Schutzleiter) oder Schutzklasse II (Schutzisolierung ohne Schutzleiter) geeignet.

 
Achtung

Schutzklasse II

Die Schutzklasse II ist vorzuziehen, da die Netzzuleitung keinen Schutzleiter enthält, der durch vagabundierende Schweißströme zerstört werden könnte.

Bei längeren Arbeitsunterbrechungen ist das Schweißgerät abzuschalten, bei kurzzeitigen ist der Elektrodenhalter auf einer isolierenden Unterlage abzulegen.

Zum Schutz Dritter vor optischer Strahlung sind Lichtbogenarbeitsplätze gegen andere Arbeitsplätze abzuschirmen.

 
Achtung

Schweißerkleidung

Der Schweißer muss am ganzen Körper durch geeignete Kleidung und Gesichtsschutz vor Strahlungen und Verbrennungen geschützt sein. Der Schweißerschutzanzug und Handschuhe dürfen keine elektrisch leitfähigen Teile, wie z. B. Nieten, enthalten.

Für Arbeiten in Zwangspositionen können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

[1]

Vgl. Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren und Gefährdungen, Tab. 1.

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