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Schutz vor Gefährdung durch elektrischen Schlag / 4 Schutzmaßnahmen

Dipl.-Ing. Matthias Glawe
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Für die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung durch elektrischen Schlag muss ein umfangreiches Regelwerk beachtet werden. Es reicht von der Betriebssicherheitsverordnung über die Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z. B. DGUV-V 3) bis hin zu DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.

Für den Arbeitgeber besteht bei der Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel grundsätzlich die Verantwortung, neben den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz insbesondere auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.

Als allgemein anerkannte Regeln der Technik wird grundsätzlich die Summe der anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, in diesem Fall der Elektrotechnik, angesehen, die durchweg bekannt und als richtig und notwendig anerkannt sind. Dies bedeutet, dass die Regel wissenschaftlich durchgesetzt, technisch und handwerklich erprobt sein muss und deshalb als (elektrotechnisch) richtig und notwendig in der Praxis akzeptiert wird. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie sind immer dann auch allgemein anerkannte Regeln der Technik, wenn sie den allgemeinen o. g. Prüfungsmaßstäben standhalten.

Sollten Sie allerdings in Anhängen europäischer Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie) oder deutscher Gesetze und Verordnungen explizit genannt werden, sind sie für den Hersteller zwingend anzuwendende Sicherheitsnormen.

Von allgemein anerkannten Regeln der Technik darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Im Sinne dieses ständigen technischen Fortschritts können gerade ältere DIN-Normen die Vermutungswir...

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