Rohrleitungen sind feste oder flexible Leitungen, die zum Durchleiten von Fluiden (Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe) oder Feststoffen (Partikel, Stäube etc.) dienen. Rohrleitungen sind wesentliche Bestandteile von technischen Anlagen, die aus Rohren oder Rohrsystemen bestehen. Die Verbindung der Rohre untereinander erfolgt über lösbare oder nichtlösbare Verbindungselemente (Schweißnaht, Schraubverbindung, Flansch etc.). Rohrleitungen enthalten Absperreinrichtungen wie Ventile oder Schieber sowie Armaturen. Besondere Anforderungen gelten für druckbeaufschlagte Rohrleitungen.
- Betriebssicherheitsverordnung
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
- Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
- TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
- TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
- TRBS 3146/TRGS 746 "Ortsfeste Druckanlagen für Gase"
Die Technischen Regeln Rohrleitungen (TRR) sind zum 1.1.2013 außer Kraft getreten. Sie können aber als Erkenntnisquelle dienen, sofern sie nicht den Inhalten der Betriebssicherheitsverordnung bzw. bereits bestehender TRBS widersprechen.
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