Kurzbeschreibung

Mehrteilige Vorlagen gemäß DGUV-G 308-003 (bisher BGG 945-1) zur Dokumentation der regelmäßigen Prüfungen von Hebebühnen.

Vorbemerkung

Hebebühnen müssen gemäß Abschnitt 2.9.1 Kap. 2.10 DGUV-R 100-500 (bisher BGR 500) regelmäßig mindestens einmal jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen gemäß Abschnitt 2.9.4 Kap. 2.10 DGUV-R 100-500 (bisher BGR 500) in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Hier finden Sie die Vordrucke für das Prüfbuch gemäß DGUV-G 308-003 (bisher BGG 945-1).

Besteht aus einer Übersicht der Prüftermine, dem Stammblatt mit technischen Angaben und Berichtsvorlagen zur Prüfung bei Inbetriebnahme bzw. bei wiederkehrenden Prüfungen.

Prüfbuch für Hebebühnen

Dieses Prüfbuch für die Hebebühne Nr.   besteht aus:
        Seiten
1. Stammblatt ..............................................................................................................................  
2. Bericht über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme .....................................................  
3. Prüfungsbefunde über regelmäßige und außerordentliche Prüfungen ................................  

 

Art der Prüfung Datum Blatt-Nr.   Art der Prüfung Datum Blatt-Nr.
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             

 

Die Vollständigkeit des Prüfbuches ist von jedem Sachverständigen und Sachkundigen zu kontrollieren. Das Prüfbuch ist jeweils in entsprechender Weise zu ergänzen. Es dürfen keine Blätter entfernt werden.

 

Formblätter für Prüfungsbefunde über regelmäßige und außerordentliche Prüfungen (Bestell-Nr. BGG 945-1a, bisherige ZH 1/491 a) können nachbestellt werden.

Stammblatt für Hebebühne Nr. _________

1. Allgemeine Angaben

Hersteller oder Lieferer der Hebebühne  
 
Bezeichnung  
Typ   Baujahr  
Fabr.-Nr.   Lieferdatum/Inbetriebnahme am  
Zulässiger Betriebsdruck      
(bei Hebebühnen mit pneumatischem Triebwerk)
Zulässiger Betriebsdruck      
(bei Hebebühnen mit hydraulischem Triebwerk,
sofern der Druckerzeuger nicht Bestandteil der Hebebühne ist)
Tragfähigkeit      
Zulässige Lastverteilung  
(sofern die angegebene Tragfähigkeit hiervon abhängt)
Eigengewicht      
(bei ortsveränderlichen Hebebühnen außer Hubarbeitsbühnen)
Für Aufenthalt unter dem Lastaufnahmemittel eingerichtet ..................................................... ja/nein
Für Betreten des Lastaufnahmemittels eingerichtet ..................................................... ja/nein
Für Mitfahren auf dem Lastaufnahmemittel eingerichtet ..................................................... ja/nein
Für Verwendung als Hubarbeitsbühne eingerichtet ..................................................... ja/nein

2. Zusätzliche allgemeine Angaben für Hubarbeitsbühnen

zulässige Personenzahl auf der Arbeitsbühne   Personen
zulässige statische Seitenkraft an der Arbeitsbühne   N
(z. B. durch Handkräfte oder Leitungszug)
Windgeschwindigkeit, bei der der Betrieb einzustellen ist.
  m/s (Windstärke   nach Beaufort)  
 
Art der Einschränkung  
   
Windgeschwindigkeit, bei der der Betrieb einzuschränken ist:
  m/s (Windstärke   nach Beaufort)  
Bauhöhe der Hubarbeitsbühne      
   in fahrbereitem Zustand   m  
   in Grundstellung der Arbeitsbühne   m  
   bei maximal ausgefahrener Arbeitsbühne   m  
maximale Ausladung der Hubarbeitsbühne,
gemessen vom Mittelpunkt (Drehpunkt) bis Außenkante
 
m
Dreh-/Schwenkbereich    
Hubarbeitsbühne für Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven Teilen  
elektrischer Anlagen bestimmt .......................................................................................... ja/nein
Nennspannung, für die die Arbeitsbühne isoliert ist      
Isolationswiderstand (mind. 20 MΩ) Arbeitsbühne/Hubeinrichtung      
Isolationswiderstand (mind. 20 MΩ) Hubeinrichtung/Fahrgestell      
Isolationswiderstand (mind. 20 MΩ) Arbeitsbühne/Fahrgestell      
Hubarbeitsbühne nur für den Einsatz in geschlossenen Innenräumen bestimmt .................. ja/nein
Standsicherheit der Hubarbeitsbühne für Versetzfahrten mit ausgefahrener und besetzter  
Arbeitsbühne gegeben .......................................................................................... ja/nein
Bei abnehmbarer Arbeitsbühne
zusätzlich die Kenndaten des Gerätes, dem die Arbeitsbühne zugeordnet ist:
Hersteller oder Lieferer  
Bezeichnung   Typ  

 

Wesentliche An- und Aufbauteile
Bezeichnung   Fabr.-Nr.
     
     

3. Steuerung

Ortsbewegliche Zentralsteuerung bei Hebebühnengruppen ............................................... ja/nein
Typ   Baujahr   Fabrik-Nr.    

4. Betriebsgeschwindigkeiten

maximale Hubgeschwindigkeit   cm/s
maximale Senkgeschwindigkeit   cm/s
maximale Fahrgeschwindigkeit   cm/s
maximale Neigegeschwindigkeit   cm/s
bei Hubladebühnen zusätzlich    
   maximale Neigegeschwindigkeit   °/s
   maximale Öffnungsgeschwindigkeit   °/s
   maximale Schließgeschwindigkeit   °/s

5. Trieb...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge