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Ortsfeste und bewegliche Treppen / 3.3 Klapptreppen

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Klapptreppen sind massive Industrietreppen aus Stahl z. B. an Tank- und Kesselbefüllstationen und dienen als Zugang von den Füllbühnen zu den Oberseiten von Tank- und Kesselwagen (s. Abb. 9).

Die 1. Stufe der Klapptreppe ist fest mit der Füllbühne verbunden. Der übrige Stufenbereich wird aus der i. d. R. (nahezu) senkrechten Ruhestellung der Treppe auf die Tank- und Kesselwagenoberseite von Hand oder mit hydraulischem oder pneumatischem Antrieb abgesenkt. Dabei wird das Gewicht der auskragenden Klapptreppe durch Federzylinder nach dem Druckfederprinzip ausbalanciert.

Die Stufen der Klapptreppe sind gelenkig über eine Parallelführung so mit dem Treppenlaufträger verbunden, dass sie in jeder Position eine waagerechte Lage einnehmen. Der Verstellbereich des Treppenneigungswinkels α beträgt zwischen + 90° und - 45°. Dieses Konstruktionsprinzip ermöglicht eine stufenlose Einstellung der Treppensteigung/-neigung von einer aufwärts führenden Treppe über eine waagerechte Plattform zu einer abwärts führenden Treppe.

Abb. 9: Prinzipdarstellung der Klapptreppe

In Anpassung an die unterschiedlichen Höhen der Tank- und Kesselwagen ergeben sich unterschiedliche Treppensteigungen. Insofern sollten Klapptreppen nur von solchen Personen begangen werden, die mit der Handhabung vertraut und im Besteigen der Klapptreppen geübt sind (s. Abb. 10).

Abb. 10: Typische Anwendung von Klapptreppen

Konkrete Anforderungen für Klapptreppen sind weder in staatlichen Vorschriften und Regeln, noch Normen festgelegt. Deshalb gelten vom Grundsatz her auch für Klapptreppen die Anforderungen, die für feste Treppen gelten. Darüber hinaus sind die im Stahlbau und Maschinenbau üblichen Konstruktions- und Sicherheitsnormen, wie z. B. EN 1090 und EN 1991 (Eurocode 1) anzuwenden.

Wesentliche Festlegungen, die sich aus d...

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