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Ortsfeste und bewegliche Treppen / 2 Ortsfeste Treppen

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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2.1 Treppenbauformen

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei festen Treppen ist die Ausbildung bzw. die Führung der Lauflinie im Treppengrundriss, die als gedachte Linie den üblichen Weg eines Treppenbenutzers vorsieht (Abb. 3).

Abb. 3: Auswahl von Treppenbauformen

Danach werden folgende Treppenbauformen unterschieden:

  • gerade Treppe,
  • gewendelte Treppe,
  • Wendeltreppe,
  • Spindeltreppe,
  • Steiltreppe/Hilfstreppe.

Gerade Treppen sind Treppen mit gewendelten Läufen/Laufteilen vorzuziehen. Gewendelte Treppen und Wendeltreppen sind als erster Fluchtweg unzulässig.

Spindeltreppen sind wegen der zur Spindel hin spitz zulaufenden Stufen mit ihren schmalen Trittflächenbereichen und damit unterschiedlichen Auftrittsbreite für eine ständige Benutzung ungeeignet und daher als erster Fluchtweg ebenfalls unzulässig. Sie sollten nur in Ausnahmefällen eingebaut werden, z. B. bei geringem Personenverkehr. Schwere und sperrige Lasten sollten nicht auf Spindeltreppen transportiert werden.

Steiltreppen/Hilfstreppen sind als Sonderform der Normaltreppe aufgrund der relativ großen Steigung ergonomisch eher ungünstig. Sie sind wegen ihres wesentlich größeren Steigungswinkels bis 45° und der daraus resultierenden geringen Auftrittstiefen besonders in Abwärtsrichtung nicht ausreichend sicher zu begehen. Sie dürfen nur von unterwiesenen Personen verwendet werden, wenn sie nicht arbeitstäglich begangen werden müssen. Steiltreppen werden häufig als Hilfstreppen in industriellen Anlagen, z. B. als Zugang zu Maschinen bzw. deren Wartungsbühnen oder als Überstiege maschineller Einrichtungen (s. Abb. 4) verwendet.

Abb. 4: Treppenüberbrückung einer Fertigungsstraße aus 2 geraden Treppenläufen mit Zwischenpodest

Beide Treppenbauarten sollen daher nur bei geringem Platzangebot verbaut werden.

2.2 Anforderungen an Treppen

2.2.1 Allgemeines

Allgemeine Anforderungen an die sicherheit...

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