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Mutterschutzrecht: Überblick / 5 Einkommenssicherung

Dr. Christoph Alber
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5.1 Lohnfortzahlung bei Arbeitsfreistellung für Untersuchungen und Stillzeiten

Muss der Arbeitgeber die Frau nach § 7 MuSchG für die Zeit freistellen, die für Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, darf daraus kein Entgeltausfall resultieren (§ 23 MuSchG). Entsprechendes gilt bei Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Durch die Gewährung der Stillzeit darf ebenfalls kein Verdienstausfall eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Frauen nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Je nach Arbeitszeitgestaltung (z. B. Gleitzeit) kann es allerdings zumutbar sein, außerhalb der Arbeitszeit zu stillen.

5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten

Ein Beschäftigungsverbot darf keinen Verdienstausfall zur Folge haben, d. h. die Schwangere erhält weiterhin ihre Vergütung vom Arbeitgeber als Mutterschutzlohn. Der Verdienst wird solange weitergezahlt, bis Mutterschaftsgeld bezogen wird (vgl. Abschn. 5.3). Der Mutterschutzlohn errechnet sich aus dem Durchschnitt der Vergütung der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft (§ 18 MuSchG). Ergänzende Regelungen zur Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 MuSchG enthält § 21 MuSchG. Der Arbeitgeber hat einen Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Ausnahme: landwirtschaftliche Krankenkassen).

5.3 Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen

Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bleiben im Allgemeinen die Einkünfte in Höhe des Nettoeinkommens erhalten. Sie setzen sich zusammen aus

  • dem Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) und
  • dem Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG, vgl. Abschn. 5.4).

Berechnungsgrundlage ist der Nettoverdiens...

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